Ratsverfassung 1330

Die Ratsverfassung von 1330

Das Amt des Bürgermeisters entstand im 13. Jahrhundert, als sich in den deutschen Städten Selbstverwaltungsorgane bildeten. Zuvor übte der jeweilige Stadtherr – in Magdeburg der Erzbischof – die Stadtherrschaft aus.

Die Innungen der Handwerker und die Gilden der Kaufleute (in Magdeburg ist das nicht so genau zu unterscheiden) wurden zu einem wichtigen ökonomischen Faktor in allen öffentlichen Angelegenheiten.

1330 wurde eine neue Ratsverfassung eingeführt. Nachdem die vermutlich an der Ermordung des Erzbischofs beteiligten Männer ihrer Ämter enthoben waren, wurde der Rat nach dem neuen Verfahren besetzt – die Schöppenchronik beschreibt Einzelheiten.

Ratssitzung, Bild aus einem Codex der Bayerischen Staatsbibliothek

Die Ratsmitglieder wurden nunmehr jährlich gewählt, und engste Verwandtschaft unter ihnen war nicht zulässig. Fünf große Innungen wählten je einen Vertreter in den Rat, die kleinen Innungen stellten ebenfalls 5 Ratsleute. Diese zehn wählten zwei angesehene Bürger zusätzlich in den Rat.

Jedes Jahr gab es also einen neuen Regierenden Rat. Der abgelöste Rat wurde zum Alten Rat, der von diesem Rat abgelöste Rat wurde zum Oberalten Rat.

Zusammen bilden diese drei Räte das Stadtregiment, für das sie weitere Gremien (Hundertmannen, Geheimer Rat, etc.) bildeten. Die Organisation war insgesamt wohl sehr kompliziert und recht störanfällig. Sie hielt aber 300 Jahre!

So liefert die aus dem Jahr 1601 bekannte Ratsmannschaft ein Beispiel für die Zeit von 1330 – 1630, wenn man einmal von der durch weitere Reformen erhöhten Anzahl der Ratspersonen absieht.