Heinrich Alemann (1425-1506)

Heinrich Alemann (1425-1506)

Heinrich Alemann richtete in der Johanniskirche  jenes Messstipendium ein, auf das sich heute die von Alemann’sche Stiftung beruft. Er war bis zu seinem Tod zwanzig Jahre lang Bürgermeister. Während sein Bruder Heine als Schiedsrichter und zuletzt als Schultheiß die Rechte der Stadt verteidigte, wirkte Heinrich als Diplomat, der durch Kredite und Verhandlungen den Kampf des Rates um die Stadtfreiheit und den Stadtfrieden beförderte. Heinrich unterzeichnete 1497 mit anderen für den Rat jenen Vertrag, der dem jahrhundertelangen Streit mit dem Stadtherrn in wesentlichen Punkten ein Ende setzte.

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Inhaltsübersicht:

Ratsherren und Schöffen: Heinrich, Heine, Hans und Cousins
Tabelle: Ratsämter der Familie Alemann 1456-1515
Heinrich als Kreditgeber und Diplomat
Tabelle: Aufstellung der an Fürsten vergebenen Kredite
Tabelle: Ratsämter der Familie Alemann, Rohde und Emden von 1490 – 1500
Zum Vergleich: Der Kampf um die Macht über Halle
Magdeburgs „Große Übereinkunft (concordia magna)“
Das uns überlassene Erbe: Heinrichs Messstipendium
Quellenangaben

Ratsherren und Schöffen: Heinrich, Heine, Hans und Cousins

Heinrich Alemann wurde um 1425 geboren und starb in hohem Alter am 14. Februar 1506. 1447 war er Student in Erfurt. Er heiratete um 1460 Katharina vom Kellere (geb. ca. 1440). Sieben Kinder aus dieser Ehe sind noch bekannt, darunter Ludwig (1468-1543) und Ebeling (1483-1552), die in der Reformationszeit wichtigen Rolle übernahmen.

Heinrich wohnte im Haus seines Urgroßvaters am Johanniskirchhof, dem Artushof, also mitten im Herzen der städtischen Politik, unmittelbar neben dem Rathaus. Und im Rathaus verbrachten Heinrich und sein Bruder Heine einen wesentlichen Teil ihres Lebens.  1458 begann Heine eine Karriere als Kämmerer, 1477 wählte der Rat ihn zum Bürgermeister.  Heinrich wurde zwei Jahre später zum Kämmerer gewählt und schon in der nächsten Amtsperiode war auch er  Bürgermeister. 1495, als Heine Schultheiß wurde, übernahm dessen Sohn Hans (1493 Kämmerer, 1495-1507 Bürgermeister) die Position des Vaters. Heinrich blieb bis zu seinem Tod 1506 Bürgermeister. 1503 leitete er zuletzt als regierender Bürgermeister die Geschäfte des Rates.

Natürlich benötigte man für das Bürgermeisteramt eine gewisse juristische Ausbildung, zumindest für ein oder zwei Semester mussten die meisten Patriziersöhne studieren. Wichtiger waren aber Erfahrungen Beziehungen von Eltern und Verwandten – insbesondere deren Kopialbücher, in die alle wichtigen Dokumente und Ereignisse zur eigenen Verwendung abgeschrieben wurden. Leider sind diese wichtigen Dokumente schon 1631 verloren gegangen. Nur wenige Stücke werden in den Archiven noch als Nachlass von Jakob Alemann geführt. Die Brüder Heine und Heinrich Alemann hatten insgesamt also einen sehr „konsistenten“ Lebenslauf. Nicht alle Brüder und Cousins von Heine und Heinrich hatten ein so „normales“ und zielstrebiges Leben. Davon wird aber später berichtet.

Seit der Zeit, von der wir hier berichten, hatten die Alemänner ganz offensichtlich großen Einfluss auf die Stadtpolitik:  sie stellen zwei bis drei von den zwölf Schöffen, zwei von den sechs Bürgermeistern der drei Räte, zeitweise auch Kämmerer und schließlich den Schultheiß. Die folgende Liste beginnt mit Heinrich Alemann, dem Vater von Heine, Heinrich und Hans. Von Ludwig Alemann und Johann, dessen Sohn, wird (wie obern erwähnt) später berichtet.

Ratsämter der Familie Alemann 1456-1515

Jahr Schöffe Kämmerer Bürgermeister Schultheiß
1456 Heinrich Alemann
1457 Heinrich Alemann
1458 Heinrich Alemann Heine Alemann
1459 Heinrich Alemann Ludwig Alemann
1461 Heine Alemann
1462 Ludwig Alemann
1464 Ludwig Alemann
1465 Ludwig Alemann Heine Alemann
1466 Ludwig Alemann
1467 Ludwig Alemann
1468 Ludwig Alemann Heine Alemann
1469 Ludwig Alemann
1470 Ludwig Alemann
1471 Ludwig Alemann Heine Alemann
1472 Ludwig Alemann
1473 Ludwig Alemann
1474 Ludwig Alemann Heine Alemann
1475 Ludwig Alemann
1476 Ludwig Alemann
1477 (Ludwig+)
Johann+Hans Alemann
Heine Alemann
1478 (Ludwig+)
Johann+Hans Alemann
1479 (Ludwig+)
Johann+Hans Alemann
Heinrich Alemann
1480 (Ludwig+)
Johann+Hans Alemann
Heine Alemann
1481 Johann+Hans Alemann
1482 Johann+Hans Alemann Heinrich Alemann
1483 Johann+Hans Alemann Heine Alemann
1484 Johann+Hans Alemann
1485 Johann+Hans Alemann Heinrich Alemann
1486 Johann+Hans Alemann Heine Alemann
1487 Johann+Hans Alemann
1488 Johann+Hans Alemann Heinrich Alemann
1489 Johann+Hans Alemann Heine Alemann
1490 Johann+Hans Alemann
1491 Johann+Hans Alemann Heinrich Alemann
1492 Johann+Hans Alemann Heine Alemann
1493 Johann+Hans Alemann Hans Alemann
1494 Johann+Hans Alemann Heinrich Alemann
1495 Johann+Hans Alemann Hans Alemann Heine Alemann
1496 Johann+Hans Alemann Heine Alemann
1497 Johann+Hans Alemann Heinrich Alemann Heine Alemann
1498 Johann+Hans Alemann Hans Alemann Heine Alemann
1499 Johann+Hans Alemann Heine Alemann
1500 Johann(+Hans Alemann) Heinrich Alemann
1501 Johann(+Hans Alemann) Hans Alemann
1502 Johann(+Hans Alemann)
1503 Johann(+Hans Alemann) Heinrich Alemann
1504 Johann(+Hans Alemann) Hans Alemann
1505 Johann(+Hans Alemann) Ludwig Alemann
1506 Johann(+Hans Alemann) Heinrich Alemann
1507 Johann(+Hans Alemann) Hans Alemann
1508 Johann(+Hans Alemann) Ludwig Alemann
1509 Johann(+Hans Alemann) Thomas Alemann
1510 Johann(+Hans Alemann)
1511 Johann(+Hans Alemann) Ludwig Alemann
1512 Johann(+Hans Alemann) Thomas Alemann
1513 Johann(+Hans Alemann)
1514 Johann(+Hans Alemann) Ludwig Alemann
1515 Johann(+Hans Alemann) Thomas Alemann

Heinrich als Kreditgeber und Diplomat

Heinrich kümmerte sich vor allem um das Finanzielle und um die Diplomatie. In diesen Funktionen taucht er in den Quellen öfter auf als sein Bruder Heine. Die Fürsten und Erzbischöfe der Region liehen sich beträchtliche Summen, die Heinrich teilweise allein, teilweise gemeinsam mit anderen Magdeburgern aufbrachte.

Aufstellung der an Fürsten vergebenen Kredite

Das Prinzip des Rentenkaufs vermittels eines Geldbetrages oder eines anderen Wertgegenstandes (Territorium, Dorf, Acker, ein Mietzins oder Ernteanteil) war im Mittelalter sehr verbreitet. Offensichtlich kauften die Städte sogenannte Renten bei den Fürsten mit Geld, das sie selbst von Kreditgebern erhielten, denen sie dann Rentenanteile (statt Zinsen) weitergaben. Denn Zinsen verstießen damals (wie heute noch in der Scharia) gegen den religiösen Wertekanon. Zinsen galten im kanonischen Recht, also im Kirchenrecht, als Raub. Im weltlichen Recht setzte sich das nie ganz durch. Der Rentenkauf war daher der beliebteste Weg, Zins in anderer Form zu erheben.

Die Kredite fallen in die Zeit der Verhandlungen, von denen später die Rede sein wird. Die Begünstigten repräsentierten die Gegenpartei. Heinrich Alemann vergab die Gelder ganz offensichtlich im Zusammenhang mit diesen Gesprächen, denn auch Hans und Jakob Rohde, sowie Valentin und Cone von Emden beteiligten sich an den meisten Krediten zu gleichen Teilen. Heinrich Alemann und Hans Rohde waren in dieser Zeit Bürgermeister und Cone Emden war Kämmerer. Jakob Rohde handelte im Namen einer große Innung, Heinrich scheinbar auf eigene Rechnung.

Ratsämter der Familie Alemann, Rohde und Emden von 1490 – 1500

1490 Heinrich Rohde senior Kämmerer
1491 Heinrich Aleman 2. Bürgermeister
1491 Heinrich Rohde Kämmerer
1492 Heine Alemann 1. Bürgermeister
1492 Hanß Rohde 2. Bürgermeister
1492 Köne Embden Kämmerer
1493 Heinrich Rode 2. Bürgermeister
1493 Hanß Alemann Junior Kämmerer
1494 Heinrich Aleman 2. Bürgermeister
1494 Hans Rohde Kämmerer
1495 Heine Aleman 1. Bürgermeister
1495 Hanß Rode Kämmerer
1495 Köne Embden Kämmerer
1496 Heinrich Rode (de olde) 2. Bürgermeister
1497 Heinrich Aleman 2. Bürgermeister
1497 Thomas Rode Kämmerer
1498 Hanß Aleman 1. Bürgermeister
1499 Heinrich Rohde 2. Bürgermeister

Ich nehme an, dass in der Familie Alemann – gemäß einer bis ins 19. Jahrhundert andauernden Tradition – die Lehnstücke von einem Senior verwaltet wurden, der für ein Gesamthandlehn zeichnete. Es ist also möglich, dass dieses Familienvermögen zu den genannten Krediten herangezogen wurde. Immerhin fällt auf, dass bei den anderen Familien häufiger mehrere Einzelpersonen aufgezählt wurden, während für die Alemänner nur Heinrich zeichnete. Ich vermute sogar, dass die nahezu dreihundertjährige Präsenz der Familie im Rat der Stadt und im Schöffengericht mit dieser Art der Vermögensverwaltung zusammenhing.

Gudrun Wittek, die sich intensiv mit den Rechtsverhältnissen in den sächsischen Städten im 14. und 15. Jahrhundert befasst hat, hebt Magdeburg beispielhaft hervor als Stadt, die im 15. Jahrhundert erfolgreich um einen stabilen Stadtfrieden kämpfte. In diesem Kampf ging es darum, Krieg und Aufruhr zu vermeiden – also fehlen hier Helden, denen spektakuläre Ereignisse oder Aktionen einen Platz in der Geschichtsschreibung sichern.

Andere Städte hatte damals in dieser Sache weniger Erfolg, obwohl die Ereignisse dort spektakulärer waren. So weigerte sich 1476 der Rat von Quedlinburg demonstrativ, als die Äbtissin Hedwig in die Stadtpolitik einzugreifen versuchte.  Die Brüder der Äbtissin der Magdeburger Erzbischof Ernst von Sachsen und der Herzog Albrecht von Sachsen – belagerten daraufhin die Stadt, nahmen sie schließlich ein, ließen alle Ratsleute und Bürger, die in ihren Augen schuldig waren, enteignen oder gar hinrichten, verbrannten die Urkunden mit den alten Stadtrechten  und unterbanden alle Beziehungen zur Hanse und zum sächsischen Städtebund.

Heine Alemann, 1477 erstmals Bürgermeister der Altstadt Magdeburg , wird diesen Vorgang sehr genau beobachtet haben. In Magdeburg entschloss man sich daher, gegen Ansprüche und Eingriffe des Stadtherren lieber mit „beharrlicher, krämerischer Unnachgiebigkeit“ vorzugehen, nach der Art „zäh, aber unkriegerisch wider­stehender Kaufleute und Handwerker, denen die militärische Drohgebärde wichtiger war als der Sieg in der Schlacht“ (Wittek, S. 19). Das ist natürlich sehr unspektakulär. Zwanzig Jahre lang ging es auf diese Art hin und her und am Ende wird die „große Übereinkunft“ von 1497 in der Magdeburger Schöffenchronik nur mit einer lakonischen Bemerkung gewürdigt.

„Im Jahre 1497 ist Bischof Ernst mit der Stadt nach vielem Streit vertragseinig geworden und die Stadt hat ihm 6.666 Gulden gegeben“ (vgl. Wittek, S. 17, Schöffenchronik S. 418).

Doch dieser Vertrag den Abschluss einer Epoche, er markiert den Übergang vom Spätmittelalter zur Frühen Neuzeit. De facto wurde der Traum von der freien Reichsstadt zu den Akten gelegt und eine lebbare Vereinbarung mit den Herren der kommenden Epoche getroffen, die erst zerbrach, als auch Magdeburg von seinen inneren Widersprüchen auseinandergerissen wurde.

Drei Dinge kamen zusammen:

erstens: der Charakter der Beteiligten erlaubte Verhandlungs- und Einigungsbereitschaft sauf beiden Seiten,

zweitens: die rechtliche Bildung der aller Verhandler, die Routine  in Verwaltungs- und Rechtsprechungsangelegenheiten, sowie die Fähigkeit, „formgerecht“ Verträge zu schließen und Kompromisse zu finden, erlaubt es, ergebnisorientiert zu verhandeln,

drittens ein schwerwiegendes „Argument“: die mobilisierbaren militärischen Kräfte und die verfügbare Geld- und Handelsmacht.

Die Kreditvergabe an den Erzbischof begann im Jahre 1490 , ein Jahr nachdem der 25-jährige Erzbischof sein Amt selbst in die Hand nahm und ein paar Jahre nach einer verunglückten Abwehr des ersten Angriffs der erzbischöflichen Verwaltung auf die Rechte der Stadt im Jahr 1486.

Anlass dieser Konflikte war einer Sondersteuer: Die türkischen Truppen erreichten 1478 Kärnten, 1480 wurde deshalb die Aufstellung eines Reichsheeres und eine „Türkensteuer“ beschlossen. Zunächst forderte der Kaiser diese Steuer direkt von der Altstadt (3.000 Gulden). 1481 erreichten die Vormünder und die Räte des 17-jährigen Erzbischofs aber das Recht, diese Steuer nach eigenen Regeln bei der Stadt zu erheben. Die erzbischöfliche Verwaltung forderte von der Stadt 9.000 Gulden, ein doppelter Affront.

Der Rat weigert sich zu zahlen und wandte sich seinerseits an den Kaiser, um weiterhin die Steuer direkt an diesen zu entrichten. Der aber forderte die Stadt auf, dem Stadtherren zu gehorchen. Dennoch verlangte Kaiser Friedrich III. nach einer erneuten Intervention der Stadt vom Erzbischof, sich über Schiedsrichter mit der Stadt zu vergleichen. Denn die Stadt hatte in ihrer Beschwerde eine ganze Kette von Klagen vorgetragen, die der Kaiser wohl nicht von oben her entschieden wollte.

Diese betrafen insbesondere:

– den Bau und die Bewachung der Stadtmauer,
– einen Turm, den die Stadt ohne Zustimmung des Domkapitels hinter dem erzbischöflichen Palais errichtet hatte,
– das Recht des Rates, den Schultheiß selbst zu benennen,
– die Gerichtsbarkeit auf dem Domplatz (Neuer Markt) zu Messezeiten.

Diese Streitigkeiten dauerten einige Jahre. und die Steuer wurde von der erzbischöflichen Verwaltung längst für andere Zwecke verwendet, was der Kaiser duldete. Die Stadt klagte daher gegen das Domkapitel vor dem kaiserlichen Reichsgericht wegen Unterschlagung der Reichssteuern durch den Stadtherren. Ein Argument mehr für den Rat, nur dem Kaiser direkt Steuern zu geben. Im September 1483 warben Heinrich Alemann und Jakob Rohde beim Städtetag in Lübeck für eine Bekräftigung des sächsischen Städtebundes am Kampf gegen die Ansprüche der Fürsten. Heine Alemann und Ulrich Tewes kämpften gleichzeitig am Hofe des Kaisers um Gehör. Sie erreichten die Einsetzung eines Vermittlers. Diese Konflikte konnten in Magdeburg und bei vergleichbaren Auseinandersetzungen in anderen Städten jederzeit in gewaltsame Kämpfe umschlagen. Es war viel Diplomatie, aber auch Beharrlichkeit gefragt. Denn die Lage war insgesamt dramatisch.

In Sachsen wütete im gleichen Jahr wieder einmal die Pest. In Magdeburg und Halle gab es furchtbare Epidemien. In Halle standen zudem erzbischöfliche Truppen vor einer Stadt, die zerrissen war von Auseinandersetzungen zwischen den Patriziern, den Salzsiedern (Pfänner), und den Handwerkern, die sich durch ihre Innungen nach und nach im Rat der Stadt eine Stimme erobert hatten. Der Erzbischof fand dank dieser Konflikte sehr leicht Verbündete gegen das Patriziat und den Rat.

Zum Vergleich: Der Kampf um die Macht über Halle

Der Streit in Halle war typisch für eine Stadt, die ohne inneren Frieden in einer schlechten „Verfassung“ war. Der Preis, den die Innungen für ihren Sieg zahlten, war hoch: Austritt aus der Hanse, Verlust vieler Rechte, vor allem aber musste Halle den Bau der Moritzburg akzeptieren. Diese wurde zum Stammsitz der Magdeburger Erzbischöfe. Die rebellischen Kräfte in den Innungen nahmen die Entwicklung ganz bewusst in Kauf, denn sie kannten die Ereignisse in Quedlinburg.

Olaf Mörke hat in dem Tagungsbund von G. Wittek Anmerkungen zum „gewollten Weg zum Untertan“ gemacht. Er resümiert für Braunschweig. Lüneburg und Göttingen:

„Die Existenz des Bürgers … als Untertan des Fürsten, nur sekundär noch als Glied eines städtisch zentrierten Genossenschaftsverbandes, wurde … gelebt, ohne dass indes vor Ort solcher Wandel schon theotretischer Reflexion unterworfen worden wäre“. (S. 206)

Es gab ja in all diesen Städten zwei Loyalitäten, die (in der Theorie) gleichwertig nebeneinander standen: es gab die Genossenschaft der Stadtbürger und die Verpflichtungen der „Staatsbürger“. Man musste sich (in der Praxis) entscheiden, welche Identität zur eigenen Person und Existenz passt: Rat oder Bischof – so hieß die Alternative. Man benötigte hierfür keinen theoretischen Überbau. Die Entscheidung folgte praktischen Gesichtspunkten und persönlichen Motiven, denn es gab ja noch keine feste Form für einen „Staat“. Allein der Landesherr und die ihm vom Kaiser „geliehenen“ Territorien definierten die „staatsbürgerliche“ Identität.

In den unteren Schichten, die zahlreicher und wohlhabender wurden, und in den aufstrebenden Innungen dieser Handwerker- und Kleinhändler wurde die städtische Enge und die Macht der Patrizier allzu oft zum Ärgernis. Der Stadtherr erschien dann – mit seiner Macht und seinem größeren Territorium – gegebenenfalls als das kleinere Übel..

„Dort, wo sich die alten Eliten zunehmend abschlossen, war der Weg der Integration verwehrt. Nicht gefangen in einem Verständnis vom Bürger, das die politische Umwelt außerhalb der Stadtmauern als per se feindlich definiert, passten sich die Neuen  jetzt den Herausforderungen des Fürstenstaates an.“ (S. 206)

Nach 1580 ließ der Erzbischof die Moritzburg als Festung in die Stadtmauer einbauen (aus: Kiefel/Elsner, Halle …, S. 20)

So geschah es in Halle. Im Wikipediaartikel zur Moritzburg heißt es:

„Die Geschichte der Moritzburg ist eng mit der Geschichte der Stadt Halle verbunden. Bereits im 13. Jahrhundert gelang es der starken Pfänneraristokratie, die Stadt durch den Kauf von Freiheiten und Privilegien immer mehr vom Einfluss des Landesherren, dem Erzbischof von Magdeburg, zu befreien. 1263 hatte Halle praktisch schon die politische Autonomie erreicht.

Im 15. Jahrhundert entwickelte sich aus den wichtigen Handwerksinnungen eine Opposition, die nach Sitz und Stimme im Rat strebte, der vom alten städtischen Patriziat, den Pfännern, beherrscht wurde. Die Opposition verbündete sich mit dem Landesherren und öffnete 1479 den erzbischöflichen Truppen die Stadttore. Nach kurzer Gegenwehr zog der erst 14-jährige Erzbischof Ernst von Wettin in die Stadt ein. Den Untergang der städtischen Freiheit besiegelte die auf dem Calber Landtag 1479 erlassene Regimentsordnung. Der Beschluss lautete: … sondern Verzug bei oder in Halle ein festes Schloss zu erbauen, um die Stadt besser in Gehorsam, Unterwürfigkeit und Ruhe zu erhalten.“

In einem Stadtführer (Kerstin Kiefel/Stefanie Elsner- Halle an der Saale – Rundgänge durch die Geschichte, Halle/Saale 2013, S.33) ist dem negativen Helden dieser einschneidenden „Episode“, dem Ratsmeister und Obermeister der Schuhmacher Jacob Weissack dann auch ein besonderer „Eyecatcher“ gewidmet:

Der rachsüchtige Schuhmachermeister
… er bat den auf der Burg Giebischenstein residierenden Erzbischof Ernst von Wettin um Unterstützung durch seine Truppen. Darauf hatte dieser nur gewartet, wollte der Erzbischof doch – besser gesagt, dessen Berater, Ernst war erst 14 Jahre alt – die Privilegien der Stadt schon lange beschneiden. Es war Sonntag, der 19. September 1478, gegen 10 Uhr vormittags. Die meisten Bürger kamen wie üblich gerade aus der Kirche, als plötzlich die Sturmglocken erklangen und die Bürger zu den Waffen gerufen wurden. Aber es war zu spät. Weissack hatte mit seinen Anhängern das Ulrichstor geöffnet, so dass die Truppen des Erzbischofs ungehindert eindringen konnten.“ (S.33)

Moritzburg um 1650 ((aus: Kiefel/Elsner, Halle …, ,S.34)

In Halle sicherten so die oppositionellen Innungen den Erfolg der sächsischen Fürsten, die dem 14-jährigen Kirchenfürsten die Geschäfte führten. Gudrun Wittek schildert die Vorgänge ausführlicher in ihrem Aufsatz „Stadtfrieden – Ausgewählte Beispiele aus Halle, Halberstadt, Quedlinburg und Stendal im Vergleich“ (concordia, S.171ff). Dort hätten die Glocken um 13 Uhr läuten sollen, um  den Rat zusammenzurufen, damit der aktuell regierende Ratsmeister Jacob Weissack über sein Gespräch mit dem Erzbischof berichten kann. Dazu kam es aber nicht. Denn Weissack kehrte von auf der Burg Giebichenstein vor dem Mauern der Stadt mit einem erzbischöflichen Hauptmann zurück, um im Handstreich mit seinen Leuten das  Ulrichstor für die Truppen des Erzbischofs zu öffnen (Wittek S. 177). 1484 wurde unmittelbar neben dem Ul2richstor der Grundstein zur Moritzburg gelegt, und das Schicksal der Stadt als Bischofsresidenz war besiegelt.

Dieser Eklat wäre ohne schwere Konflikte im Vorfeld undenkbar. Die Erzbischöfe ließen die Pfänner zwar spüren, wer der Lehnsgeber war, aber diese hatten sich „durch Salzgrafen und Oberbornmeister“ um 1420 ein eigenes Stadtregiment aufgebaut, dass den Rat beherrschte. Die Innungen schafften es in den folgenden Jahrzehnten, ihre Position im Rat Schritt um Schritt zu verbessern. Die erzbischöfliche Administration nutzten die innerstädtischen Widersprüche, denn sie wollte Kontrolle nicht nur über die lukrativen Salinen, sondern auch über den Salzgrafen, der auch Funktion der magdeburger Schultheiße wahrnahm. Als 1478 der Streit eskalierte, riefen die Pfänner die Hanse zu Hilfe, die erzbischöfliche Administration bestand aber als Lehnherr auf ihrem Recht, allein für Ruhe und Ordnung in der Stadt zu sorgen. Die Innungen konnte also hoffen, aus diesem Konflikt als unbeteiligte Dritte Vorteile zu ziehen. Sie gingen ihrerseits in „Opposition“.

Als die Vermittler der Hanse in der Stadt eintrafen, hatten sich die Pfänner mit dem Ratsmeister Bothe im Rathaus verbarrikadiert und bewaffnet, während die  Innungen unter den Ratsmeister Weissack sich – ebenfalls bewaffnet – im Barfüßerkloster sammelten und keinerlei Absicht zeigten, aufs Rathaus zu kommen, um sich mit den Pfännern zu vergleichen. Die Hansevertreter aus Magdeburg, Braunschweig und Halberstadt konnten die Parteien zwar beruhigen, aber die einseitige Parteinahme von Weissack und seinen Anhängern für den Erzbischof entschied schließlich den Streit zugunsten des Stadtherrn.

Man sollte also den drei genannten Faktoren einen weiteren hinzufügen:

viertens es bedarf der inneren Einigkeit und der Abwesenheit von Zwietracht im Innern.

Magdeburgs „Große Übereinkunft (concordia magna)“

Magdeburg gehörte zu den Städten Europas, die sehr früh von den fünf großen Innungen beherrscht wurden. Schon in den ersten Konflikten vor 1330 hatten auch die kleinen Innungen einen gewissen Einfluss auf die Stadtpolitik erobert, da sie eigene Ratsleute benennen durften. Der innere Friede war damit weniger gefährdet. Und die Beispiele Quedlinburg und Halle/Saale zeigen, dass dieser innere Frieden eine unverzichtbare Voraussetzung war für den Stadtfríeden, für den Frieden zwischen der“ Bürgerwillkür“ und der Domfreiheit, konkret: zwischen den Selbstgesetzgebungsrecht des Altstadtrates und der Stadtstadtbewohner einerseits und den Hoheitsrechten und Herrschaftsansprüchen von Erzbischof, Klerus und Domkapitel andererseits. Wo der innere Friede in der Bürgerschaft aus eigenen Kräften nicht wieder hergestellt werden konnte, dort half auch die Hanse mit ihren Städtebünden nicht mehr weiter.

In Halle beteiligte sich im Namen 1478  auch ein Gesandter aus Magdeburg im Namen der Hanse an der Schlichtung. Die Hansedelegation konnte zunächst eine bewaffnete Konfrontation verhindern. Der Stadtherr siegte letztlich nur, weil die innere Zerrissenheit durch die Schlichtung nicht aufgehoben werden konnte. Ich glaube nicht, dass Jacob Weissack allein die Verantwortung für die Übergabe der Stadt an den Erzbischof trägt. Als man das Ulrichstor öffnete, waren „seine Leute“ ja dabei. Er war zudem regierender Ratsmeister, also der aktuell wichtigste unter den Bürgermeistern.

Nach dem Sieg des Erzbischofs und der Verwandlung von Halle in eine Bischofsstadt wurde der Spielraum für Magdeburg enger. Die Hanse verlor ihre Bedeutung als sichere und starke Stütze. Mit Halle und den sächsischen Städten verlor Magdeburg seine wichtigsten Verbündeten. Es blieb allein Braunschweig, doch das war bisher der Konkurrent in Bezug auf die Führung des sächsischen Städtebundes, auf dem Gebiet des Getreidehandels war Braunschweig zudem ein Konkurrent, was die Freundschaft immer brüchig gemachte hatte (vgl. Petsch/Puhle, S. 132).

Daher mied der Altstadtrat jede direkte Konfrontation und blieb weiter auf Verhandlungskurs. 1483 gab es einen ersten Vertrags­entwurf. Er schrieb den Status quo fest und wurde 1486 gültig. Der Erzbischof bestätigte die Rechte der Stadt und die Stadt die Hoheit des Erzbischofs. Der Rat versprach,  die Befestigungen in der Domfreiheit zurückzubauen, den Widerstand gegen die Zahlung der Türkensteuer an den Erzbischof aufzugeben und 8.000 Gulden in Raten zu zahlen. Ihr wurde ihr das Recht „gewährt“, den Schultheiß zu wählen, ein Recht, das sich der Rat schon 1294 teuer erkauft hatte..

Der Rat und auch das Domkapitel waren mit diesem Vertrag keineswegs zufrieden. Daher zeichnete die Erzbischof, der seit 1485 inoffiziell schon selbständig in die Geschäfte eingriff (Wolter S.76),  diesen Vertrag einseitig ab und verwandelte ihn so eine erzbischöfliche Weisung. Mit der Verkündung des Vergleichs bekam die bischöfliche Administration die Hände frei für die Unterwerfung der anderen Städte. Halberstadt wurde durch eine 12.000 Mann-Armee unterworfen. Weder Magdeburg noch die Hanse konnten und wollten helfen. Das galt für Stendal, Tangermünde, Gardeleben, Havelberg, Seehausen, Osterburg, Werben, also nicht nur für die sächsischen, sondern auch für die brandenburgischen Städte. So berichtet ein Broschüre über die Altmärkische Hanse:

„Die blutige Niederschlagung der Bierzieseaufstände im Frühjahr 1488 leitete das Ende der Altmärkischen Hanseherrlichkeit ein. Nachdem der Kurfürst Johann Cicero die sich gegen die Biersteuer auflehnenden Städte im Handstreich bezwungen hatte, gehörte der Rückzug aus sämtlichen Bündnissen, auch aus der Hanse zu den ‚Friedensbedingungen’“ (Aus: Der Altmärkische Hansebund, Broschüre des Altmärkischen Hansebundes, GS Stendal).

Der stets klamme  Kurfürst nahm die Biersteuer, die sich insbesondere gegen die Brauer in den Städten richtete,  zum Anlass, auch die Verbindung zur Hanse zu zerschlagen. Ich weiß nicht, ob es Beziehungen zum Rat der Altstadt Magdeburg gab. Doch die ersten der Kredite, die oben erwähnt wurden, insgesamt 4600 Gulden, gingen 1490 und 1491 an den brandenburgischen Kurfürsten. Beteiligt waren Heinrich Alemann (3200 Gulden), Henning Storm (400 Gulden) und Hans Rohde (1000 Gulden) (UB III, S. 412. 438f).

Die Magdeburger konzentrierten sich auf die Sicherung ihrer Stadtmauern, sie vermieden offene Feldschlachten, denn die Macht und der Herrschaftswille der Fürsten war enorm. Schon im Jahr, dass dem einseitigen Vergleich von 1486 folgte, schraubte die erzbischöfliche Administration ihre Forderungen wieder hoch. Sie verweigerte nicht nur die Einsetzung des Schultheißen, den die Stadt vorschlug, sie forderte die Bestätigung aller Bürgermeister, Ratsmänner und Schöffen durch den Erzbischof. Der Vermittler des Vertrages von 1486 – Albrecht von Sachsen, der Vetter des Erzbischofs – erhielt diese provokativen Forderungen in einem Schreiben, das er unbeantwortet ließ, doch der Vergleich war damit de facto aufgekündigt. Die Stadt suchte wieder Kontakt zum Kaiser. Einer der neuen Streitpunkte war der Blutbann, denn das Altstadtgericht hatten gegen einen Dieb ein Todesurteil verhängt, das nach Auffassung des Domkapitels in die Gerichtsbarkeit des Stadtherrn gehörten. Der Mann hatte einen Kohlkopf gestohlen. Es ging also weniger um das Urteil als um die Wahrnehmung der Rechte, die Schultheiß und Schöffenstuhl in den Augen des Altstadtrates von alters her besaßen oder beanspruchten.

1486 hatte die Stadt ihren Anspruch auf Reichsfreiheit im Grunde verloren gegeben, es ging daher darum, die Stadtrechte soweit wie möglich zumindest de jure als bestehende Rechte zu praktizieren. Der Rat widersprach dem Vergleich, den der Erzbischof verkündete, nicht, er schwieg widerwillig, um althergebrachte Autonomierechte besser zu wahren. Das scheint ein Signal für den jungen Erzbischof gewesen zu sein, der sich ab 1485 direkter in die Politik einschaltete (Wolter, S.76). Er nahm zwar seine Ansprüche nicht zurück – im Gegenteil, er hielt an ihnen fest, war aber zu Verhandlungen bereit.

1489 – schon mit 25, statt erst mit 29 – wurde er zum Erzbischof geweiht und übernahm selbst die Regierungsgeschäfte. Er stimmte 1494 endlich der Einsetzung einer Schiedskommission zu, wie es der Kaiser schon 1481 vorgeschlagen hatte. In diesem Jahr zahlten Heinrich Alemann und Hans Rohde das zweite mal 2000 Reichstaler – diesmal direkt an den Erzbischof. 1496 erhält dieser 6000 Gulden, 2000 Heinrich Alemann, 1000 Valentin und Cone von Emden, 1000 Hans und Jakob Rohde, 2000 Thile Rinck. Das Geld wurde für den Grafen Rudolf von Anhalt verwendet (UB III, S. 590). Denn die Fürsten von Anhalt vertraten in der Schiedskommission die erzbischöfliche Seite.

Am 13. November setzen Rat und Schöffen der Altstadt seine Vertreter für die Schiedskommission ein:

Dr. Thomas Mauritius, den Syndicus der Altstadt, Claus Strom, Hans Ottersleben und Thomas Harckstro als Rechtsvertreter,

sowie den Abt Niclaus zur Zeynne, Hans Kotze, den Schultheiß Heinrich Sulze und Heine Alemann, damals Bürgermeister, als Schiedsrichter und Prokuratoren der Stadt.

Es folgt die Klageschrift der Stadt (6 Seiten), die Antwort des Erzbischof (15 Seiten), die Gegenrede der Stadt (13 Seiten), die Gegenrede des Erzbischof (19 Seiten) und dann am 21. Januar 1497 der Vertrag (ca. 11 Seiten). Diese Dokumente sind im Urkundenbuch der Stadt Magdeburg die längsten zusammenhängenden Texte.

Vertrag zum Stadtfrieden vom 21.1.1497, Landesarchiv Mdbg; nach Abb. in: Puhle, Hanse – Städte – Bünde, Magdeburg 1996, S.95

Die sechs Bürgermeister der Jahre 1494-1997 waren Jacob Bebende (Beuenter), Heinrich Aleman (1494), Heine Aleman, Hanß Rode (1495), Thomas Sulze, Heinrich Rode (de olde) (1496).  Hans Rohde und Heine Alemann bildeten während der Amtszeit von Heine (1477, 1480, 1483, 1486, 1489, 1492, 1495) ein eingespieltes Tandem. Auch hier zeigt sich – wie zuvor beim Zusammenspiel der Familien Alemann und Keller – das Prinzip der Stadtverwaltung, in der immer mehrere Kräfte zusammenwirkten.

Wir sind Frau Dr. Wittek sehr dankbar, dass sie uns auf die politische Bedeutung der Brüder Heine und Heinrich aufmerksam machte. Sie hat in den 2005 neu herausgegebenen Tagungsband den beiden einen Artikel gewidmet, der die Beiträge zu den erzbischöflichen Vertreter in der Schiedskommission sehr gut ergänzt. Wir verweisen daher für weitere Details auf dieses Buch.

Das uns überlassene Erbe: Heinrichs Messstipendium

Zu Heinrich Alemann ist abschließend anzumerken, dass er vor seinem Tode für sein Seelenheil eine Stiftung bei der Johanniskirche einrichten ließ, die – wie viele Stiftungen dieser Art – regelmäßige Messen sichern sollte zugunsten des guten Andenkens und des Seelenheils der Stifter.

Schon viele andere Stadtbürger hatten ähnliche Stiftungen einrichten lassen, die zunächst ganz dem kirchlichen Leben dienten. 1506 starb Heinrich und die Stiftung wurde wirksam. Wie die Stiftung der 1516 verstorbenen Dompredigers Dr. Johannes Scheiring (Ziering) blieb die Heinrichs Stiftung bis heute lebendig. Nach dem ersten Weltkrieg verloren beide Stiftungen zwar ihr Kapital. Es klebte aber viel Geschichte an ihnen.  Die Zieringsche Stiftung war von Anbeginn an eine Studienstiftung für mehrere Patrizierfamilien (Ziering, Moritz und Alemann), ihr Reichtum ist daher insbesondere das genealogische Material. Heinrich Alemanns Stiftung wurde erst 1547, in einem ereignisreichen Jahr, durch Heinrichs Erben in ein Familienstipendium umgewandelt. Ihre Verwaltung ging nach dem Dreißigjährigen Krieg in die Hand der Erben von Otto von Guericke über, bis sie schließlich Ende des 18. Jahrhunderts wieder zurück in die Hand der Familie Alemann fiel. Dieses Stipendium wäre der Erwähnung kaum wert, wenn sich 1879 die Familiengeschichte durch die Gründung einer Lehnsstiftung nicht so eng mit dieser Tradition verbunden hätte. Reste des „Gesamthandlehens“ (ein Garten- und ein Ackergrundstück) führten 1999 dazu, dass diese Tradition wieder aufgenommen wurde.

Quellenangaben:

Urkunden:
– Die Chroniken der niedersächsischen Städte – Magdeburg, erster Band, Stuttgart 1962, (Schöffenchronik), S. 418
– Urkundenbuch der Stadt Magdeburg, Band 3 bis 1455-1513, Aalen 1978, (UB), S. 499f, 501ff, 508ff, 525ff, 539ff, 602ff, 654
– Max Dittmar, Bürgermeister und Kämmerer der Stadt Magdeburg von 1213-1630; in: Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg, 24. Jahrgang 1889,S. 135 ff.
– G. Hertel, Verzeichnis der Magdeburger Schultheißen, Schöffen und Ratsmänner; in: Geschichtsblätter für Stadt und Land Magdeburg, 16. Jahrgang 1881, S.253 ff.

Stadtgeschichtsschreibung:
– Hertel/Hülße, Friedrich Wilhelm Hoffmanns Geschichte der Stadt Magdeburg – neu bearbeitet, Magdeburg 1885, (Hofmann)
– F.A. Wolter, Geschichte der Stadt Magdeburg, Magdeburg 1901, (Wolter)
– Helmut Asmus, 1200 Jahre Magdeburg, Magdeburg 2000,
– Peter Petsch/Matthias Puhle (Hrsg.), Magdeburg – Die Geschichte der Stadt, Dössel 2005, S.132ff
– Gudrun Wittek, Städtebundmitglied und landesherrliche Stadt – alternative mitteldeutsche Stadtfrieden an der Schwelle von Mittelalter und Neuzeit; in: Puhle(Hrsg.), Hanse – Städte – Bünde – – Die sächsischen Städte zwischen Elbe und Weser, Magdeburg 1996, S. 84 ff.
– Gudrun Wittek (Hrsg.), concordia magna – Der Magdeburger Stadtfrieden vom 21. Januar 1497, Frankfurt/M. 2006, S. 17, 177, 206 und das Buch insgesamt,
Pelliccioni/Elsner/Kiefel, Halle an der Saale – Rundgänge durch die Geschichte, Erfurt 2013, S.20, 33f.

Genealogie:
ZMA. SH 3:Sippenverband Ziering-Moritz-Alemann, Heft Nr. 3, Berlin, Januar 1938 (im Internet unter www.z-m-a.de)
Eberhard von Alemann, Geschichte des Geschlechts von Alemann, Magdeburg 1909,
F.A. Wolter, Die Alemänner im Rath und im Schöffenstuhl der Stadt Magdeburg, in: Blätter für Handel, Gewerbe und sociales Leben – Beiblatt zur Magdeburgischen Zeitung, 43. Jahrgang, 1891, S. 163-165)