Heyne Alemann (ca. 1325-ca. 1390)

Heyne Alemann (ca. 1325-ca. 1390)

Heyne Alemann war in den Jahren 1363 – 1385 achtmal Bürgermeister. Er überlebte fünf Erzbischöfe und mehrere Pestepidemien. Er heiratete Sofie Korling und war offensichtlich schon damals sehr wohlhabend, da von ihm berichtet wird, dass die Bewirtung von sieben Erzbischöfen, acht Bischöfen und unzähligen Äbten während der Domeinweihung 1363 größtenteils von ihm bezahlt wurde.

Sein Leben fällt in die früheste Zeit des Rates der Alten Stadt Magdeburg. Mit ihm und mit Hans Alemann (1350-1434) beginnt die feststehende Genealogie dieser Ratsfamilie. 

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Inhaltsübersicht:

Heynes Jugendzeit und die Konflikte mit den Stadtherren
Die neuen Ratsverwandtschaften: Alemann, Korling, Keller
Tabelle: Ämter der Familien Alemann, Korling und Keller (1250-1400)
Heyne Alemann als Bürgermeister
Tabelle: Bürgermeisterkollegen von Heyne Alemann
Quellenangaben

Heynes Jugendzeit und die Konflikte mit den Stadtherren

Heyne Alemann wurde um 1325 geboren, möglicherweise als Sohn des Ratsmannes Beteke Aleman, der 1318 im Rate saß. Heyne Alemann wurde etwa 70 Jahre alt und beendete – wie viele führende Ratsmitglieder – seine Karriere ab 1388 als Schöffe.

Als Beteke Aleman – der mutmaßliche Vater von Heyne Alemann – 1318 im Rate saß, brodelte seit Jahren ein heftiger Konflikt zwischen dem Rat der Altstadt und dem Erzbischof Burchard III. 1313 entschloss sich der Rat, den Stadtherren festzunehmen und einzusperren. Nachdem dieser einen Vertrag unterzeichnet und „Besserung“ gelobt hatte, ließ man ihn nach vier Monaten wieder frei.

Die vertragliche Bindung freilich widersprach dem Interesse und wohl auch dem Charakter von Burchard. Allerlei „Kleinigkeiten“ wurden Anlass tiefgreifender Konflikte – sei es vor 1313 der Versuch, alle Brauer der Altstadt zu zwingen, ihre Hefe aus der erzbischöflichen Brauerei zu erwerben, oder sei es um 1320 die Forderung, in allen Testamenten und allen Schenkungen den heiligen Mauritius (also die erzbischöfliche Domkasse) zu bedenken. Auch die äußeren Umstände waren schwierig: Verbündete des Stadtherren belagerten die Stadt und obendrein fiel die Pest in Magdeburg ein.

1324 verbündeten sich viele Städte gegen den Erzbischof. Dem Bündnis schlossen sich schnell Grafen und Landadel an. Im Namen dieses Bundes schrieb die Stadt Halle dem Kirchenfürsten einen Fehdebrief. Im Herbst des Jahres schloss man einen Vergleich. Doch auch er hielt nicht. Der kaum befriedete Krieg eskalierte erneut. Das Domkapitel musste die Stadt Magdeburg verlassen und die Verbündeten vereinbarten, dass jeder, der Burchard als erster zu greifen bekäme, diesen wieder festsetzen solle.

Die Magdeburger lockten ihren Stadtherren mit Verhandlungsangeboten in die Stadt, wo er – auf Order des Rates – in seinem Palast unter Arrest gestellt wurde. Am 21. September 1325 verlegte der Rat das Gefängnis in den Ratskeller und gab ihm „vier rohe, wilde Gesellen zum Hüter“. Diese schlugen ihn des Nachts mit einem Eisenriegel tot und verscharrten seine Leiche im Sandboden des Kerkers. So liest man es in der Schöffenchronik.

Eine solche Tat musste schwerwiegende Folgen haben. Die Stadt geriet in Acht und Bann. Erst nach heftigen Unruhen in der Bevölkerung – hervorgerufen auch durch die Folgen von Acht und Bann – bewegten sich die erstarrten Fronten. Es kam nach 1630 zum Aufruhr gegen das Patriziat, zur Zwietracht zwischen der Mehrheit, die sich bewaffnet an der Ulrichskirche versammelte, und den Reichsten, vor allem Vertreter der großen Innungen, die sich an der Johanniskirche aufstellten. So wiederum die Schöffenchronik.

Der Streit wurde durch den neuen Erzbischof geschlichtet, der auf dem Breiten Weg mit seinem Gefolge zwischen Parteien trat und zur Vernunft aufrief. Im Endresultat wurde die Ratsverfassung durchgreifend geändert und der Rat vollständig neu besetzt. In diesen Jahren war Heyne Alemann noch ein Kind oder ein Jugendlicher.

Der energische Erzbischof Otto von Hessen wurde 1325 als 24-jähriger vom Papst gegen den Widerstand des Domkapitels in dieses Amt eingesetzt, er suchte  Unterstützung in der Bürgerstadt, indem er versprach, die Aufhebung von Acht und Bann zu betreiben. Der Kaiser folgte diesem Wunsch schon 1330, der Papst erst nach weiteren langen Verhandlungen und zusätzlichen Auflagen.

Durch die neue Ratsordnung, die im Prinzip bis 1630 allen Stürmen standhielt, kehrte 1333 wieder Normalität in das Stadtregiment zurück. Am 3. März 1333 unterzeichneten der Stadtherr und die Innungen einen Vertrag, der einen ersten großen Stadtfrieden herbeiführte.

„Damit war hier das Patriziat fast völlig ausgeschaltet, die Zünfte fast zum Alleinherrscher geworden, zumal seit 1336 die Schöffen keinen Sitz im Rat mehr hatten. … doch das [Magdeburg, Stendal, sowie die flandrischen und niederländischen Städte, DvA] sind zu Beginn des 14. Jh. noch seltene Fälle.“
(Hans Planitz, Die deutsche Stadt im Mittelalter, Graz/Köln 1965, S. 326)

Die Familien, die den Rat bis dorthin bestimmten, tauchten unter den neuen Bürgermeistern nicht mehr auf. Zahlreiche Patrizier mussten sogar die Stadt verlassen. Auch der Papst löste den Bann. Doch Rat musste jedem neuen Erzbischof öffentlich huldigen, das war die Bedingung für die Auflösung des Bannes. Das war in der späteren Zeit manchmal Anlass für Streitigkeiten, doch der Huldigungszwang half auch dabei, Rechtspositionen frühzeitig zu klären, denn vor der Huldigung schloß man einen Vertrag, in dem die Positionen abgesteckt wurden.

Auch in der folgenden Zeit stand Otto von Hessen zur Altstadt, manchmal sogar gegen sein eigenes Domkapitel. Dennoch scheint es Jahrzehnte gedauert zu haben, bis die neue Ratsordnung ganz mit Leben erfüllt werden konnte. Zwischen 1330 und 1362 klafft eine Lücke in der Liste der Bürgermeister, die von Otto v. Guericke und dessen Vater erstellt wurde. Auch unter dem eher der Altstadt zugewandten Stadtherrn mussten die Beziehungen zwischen Bürgerstadt und Dombezirk mühevoll geklärt werden, da der Erzbischof im Hintergrund natürlich eigene Interessen verfolgte. So versuchte er, dem Rat das 1294 erworbene Burggrafenamt zu entziehen zugunsten eines seiner Verwandten. Die Stadt konnte das Recht, den Schultheißen, d.h. den Leiter von Stadtgericht und Schöffenstuhl, zu ernennen, aber verteidigen. Zu den damaligen Schöffen gehörte der ältere Bruder von Heyne: Hans Alemann (nachgewiesen für 1350 und 1363).

Bevor Erzbischof Otto 1361 starb,bestätigte 1355 Kaiser Karl IV die althergebrachten Rechte der Stadt. Otto hatte insgesamt nicht besonders gut gewirtschaftet und seine prächtige Beerdigung wurde „auf öffentliche Kosten“ durchgeführt.

Die neuen Ratsverwandtschaften: Alemann, Korling, Keller

1350 und 1357 kam wieder die Pest in die Stadt. Heyne Alemann war damals zwischen 20 und 30 Jahren. Fanatische Bettelmönche, die Kreuzbrüder, suchten die Stadt heim. Sie gaben Juden die Schuld an der Pest. Bei den so herauf beschworenen Pogromen gewährte der Erzbischof in vielen Fällen Schutz und die Kreuzbrüder wurden schließlich aus der Stadt gejagt. Heyne Alemann könnte zu dieser Zeit schon im Rat gesessen haben. Vor 1350 hat er Sophie Korling geheiratet, Tochter einer Familie, die seit Ende 1200 in der Altstadt Innungsmeister, Ratsmänner und Schöffen stellte und vermutlich davor und danach zur Ministerialität des Erzbischofs zählte.

Artushof, zuletzt ein Waisenheim, 1632 Almans Haus genannte (Gerickeplan)

Das Paar wohnte am Johanniskirchhof. Gode (Jode) von Korling, möglicherweise der Schwiegervater, saß mit Hans Alemann im Schöffenstuhl. 1368 folgte sein gleichnamiger Sohn Heyne Alemann im Amt des 1. Bürgermeisters. Der Name Korling taucht ab 1400 unter den Bürgermeistern Magdeburgs nicht mehr auf, dafür findet man ihn unter den erzbischöflichen Ministerialen. Die Korlings waren eng verschwägert mit den anderen Ratsfamilien (ZMA. SH 3, S. 233f).

Heynes Bruder Hans heiratete Margarethe von cellere (Keller). Sie gehörte zu einer Großhändlerfamilie, die  im 15. Jahrhundert den Rat beherrschte. Margarethes Vater Hans von Kellere war von 1348-1354 Bürgermeister und danach von 1363-1375 Schöffe. Damit kennen wir die drei wichtigsten Ratsfamilien der damaligen Zeit:

Ämter der Familien Alemann, Korling und Keller (1250-1400)

von bis Name Funktion
1261 Betheman (Aleman) Schöffe
1281 Alman Gerwer (Gerber) Ratsmann
1292 (Her) Alman die Gerwer Ratsmänner
1295 Henning von Korling Ratsmann
1303 1314 Her Tidemann von Korlinge Innungsmeister
1315 1317 Tyle von Korlinge Innungsmeister
1318 Beteke Alman Ratsmann
1350 Cone von Korlingen Schöffe
1350 1351 Hans Alman Schöffe
1362 1370 Reyner Korlingh Schöffe
1363 Heyne Alemann 2. Bürgermeister
1365 Johann Keller (von Keller) 1. Bürgermeister
1366 Heyne Alemann 1. Bürgermeister
1368 Jode von Karlaw (Korlingk) 1. Bürgermeister
1369 Heyne Aleman 1. Bürgermeister
1371 1375 Hans von Kellere Schöffe
1373 Heyne Aleman 1. Bürgermeister
1376 Heyne Aleman 1. Bürgermeister
1379 Heyne Aleman Kämmerer
1382 Heyne Alemann 1. Bürgermeister
1385 Heyne Aleman 1. Bürgermeister
1385 Rulf vom Kellere 2. Bürgermeister
1388 Rulff von Keller 1. Bürgermeister
1388 1393 Heyn Alman Schöffe
1390 Hanß Alemann Kämmerer
1391 Rulff von Kellere 1. Bürgermeister
1393 1432 Hans Alemann Schöffe
1394 Rulff von Keller 1. Bürgermeister
1397 Rulff von Keller 1. Bürgermeister

Heyne Alemann als Bürgermeister

1363 wird Heyne Alemann erstmals als Bürgermeister genannt. Bis 1362 sei „ein Innungeregiment aber keine Bürgermeister und keine Herrn gewesen“, schrieb Otto von Guericke in die Bürgermeisterliste. Wenn Guerickes Bemerkung zutrifft, war Heyne einer der ersten „regulären“ Bürgermeister in der Zeit der Ratsordnung von 1333. Bis 1388 hatte er fast ununterbrochen im Drei-Jahres-Rhythmus dieses Amt inne, um danach ins Schöffenamt zu wechseln.

Im ersten Jahr der Amtszeit von Heyne Alemann wurde der neue gotische Dom – lange vor der endgültigen Fertigstellung des vorderen Fassadenteils – mit einer feierlichen Einweihung für den Gottesdienst in Betrieb genommen. Dies geschah unter dem Nachfolger des Erzbischofs Otto von Hessen, unter Erzbischof Dietrich, dem ehemaligen Bischof von Minden. Dietrich Portitz war der Sohn eines Stendaler Tuchhändlers, der als Mönch eine schnelle Karriere hinter sich brachte – vom Gesandten beim päpstlichen Hof zum Kanzler und Berater Kaiser Karl’s IV.

Wieder besetzte der Papst den Platz des Magdeburger Kirchenfürsten; diesmal auf Wunsch des Kaisers, gegen den Willen des Domkapitels. Er wendete sich damit vor allem gegen den lokalen Landadel, der die Domherren stellte. Wieder entstand – bei allen Konflikten – zwischen Rat und Stadtherrn, der ja ebenfalls aus einer Stadtbürgerfamilie kam, ein recht gutes, vor allem aber ein sehr direktes Verhältnis.

Der neue Erzbischof nahm die zuvor eher verdeckten Animositäten zwischen Erzbischof Otto und dem Rat zunächst recht offen auf. Er forderte bei Amtsantritt unverblümt die Unterwerfung der Altstadt unter einen vom ihm eingesetzten Burggrafen. Sehr bald sah er aber ein, dass dieser Kampf nicht zu gewinnen war. Die offenen Fragen wurden daraufhin zügig durch Verträge und Vereinbarungen geklärt. So unterzeichnet schließlich 1363 Heyne Alemann zusammen mit Johann von Keller und Lenze von Hildesheim unter anderem einen Vertrag über das Eigentum am Schloss Neu-Gattersleben (UB I. S. 267f). Der neue Erzbischof regelte die Finanzen seines Landes und konnte schließlich die Domeinweihung mit Unterstützung der ganzen Stadt vorbereiten.

Der Dombau begann 1207 unter dem Erzbischof Albrecht II nach einem großen Stadtbrand. Gottesdienste hätten schon vor 1363 im fertiggestellten hinteren Teil des Domes gefeiert werden können. Aber es fehlte wohl das Geld für eine angemessene Einweihung. Die Beteiligung des Stadtrates und der reichen Bürger ermöglichte jetzt die große viertägige Feier. Wolter berichtet in seinem kurzen Aufsatz „Die Alemänner im Rath …“:

„Im Jahre 1363 weihte der Erzbischof Dietrich mit großer Feierlichkeit die … Domkirche ein. In Bezug auf dieses … Ereignis wird berichtet, dass der Bürgermeister Heyne Alemann durch seine Freigiebigkeit zum Glanze des Festes wesentlich beigetragen und ganz besonders für die Bedürfnisse der Versammlung (sieben Erzbischöfe, acht Bischöfe und unzählige Äbte) Sorge getragen hat.“

Wie eng das Verhältnis des Erzbischofs Dietrich zum Rat der Altstadt war, zeigt eine sehr ungewöhnliche Bestimmung seines Testamentes: Er ernannte eine Kommission aus „unsern dumherren, unsern mannen und unsern burgern“ (Domherren, Gefolgschaft und Bürger), „was noch kein Erzbischof vor ihm getan (Hertel/Hülße I, S. 160)“. Die „burger“ waren Brun Hasemeker (Schöffe), Heyne Alemann und Thiele Glützing (1. und 2. Bürgermeister). (UB I S. 309 f).

Gegenüber den nachfolgenden Kirchenfürsten war diese Verfügung sehr hilfreich, da sie Domkapitel und Stadtrat als „Nachlassverwalter“ näher zusammenrücken ließ, als es um die Nachfolge des Stadtherren ging. Friedrich von Hoym, Bischof von Merseburg wurde 1368 vom Domkapitel als Kandidat gewählt. Doch dieser wurde vom Papst nicht bestätigt. Kaiser Karl IV., der gerade in Italien weilte, sorgte vielmehr für die Einsetzung des Bischofs Albert III von Leutomischl. Der Papst fürchtete wohl Karls Truppen und gab Albert seinen Segen. In Magdeburg stieß dieser Erzbischof allerdings auf den energischen Widerstand von Domkapitel und Rat. Ihm wurde

„eine Art Kapitulation des Inhalts vorgelegt, dass er keine Schlösser noch andere Besitzungen des Stiftes veräußern dürfe; seinen Amt- und Hauptleuten … Auslagen und Kosten zu vergüten; den Städten … die Versicherung geben solle, sie bei ihren hergebrachten Rechten und Freiheiten ungekränkt zu belassen; dass er ferner die Bürger von Magdeburg und Halle mit den in ihrem Besitz befindlichen Lehngütern unentgeltlich wieder belehnen wolle“ (Wolter, Magdeburg, S. 57).

Drei Jahre später hatte Albert III. dennoch viel wertvollen Besitz verpfändet und zog sich bei wachsendem Gegendruck fluchtartig auf seinen alten Bischofsposten zurück. Peter von Brünn, der gerade den Posten in Leutomischl übernommen hatte, wurde im „Rollentausch“ zum Magdeburger Erzbischof ernannt.

Auch mit diesem Stadtherrn gab es heftige Auseinandersetzungen, insbesondere 1376-1379 wegen des Rechts zur Durchführung von Gerichtsverfahren, die Peter dem Domkapitel und der Stadt entzog, um selbst die lukrativen Gerichtsgebühren zu kassieren.

1376 lud der Rat der Altstadt den Offizial des Erzbischofs vor die regierenden Bürgermeister – das waren damals Heyne Alemann oder Marve von Calbe. Die beiden ermahnten den Beamten des Erzbischofs ernsthaft und drohten mit dem Entzug des Schutzes vor dem Zorn der Bürger. Da selbst das Domkapitel die Forderungen des Rates im Kern mittrug, muss diese Drohung starken Eindruck hinterlassen haben. Der Erzbischof war empört und brachte den Fall vor den Kaiser. Dieser entschied 1377 zugunsten des Rates und des Domkapitels und setzte eine Schiedskommission ein: zu ihr gehörten Günter von Barby und Gebhard von Mansfeld für den Erzbischof sowie Heyne Alemann und Hermann Cyriacus, der Stadtsyndikus, für die Bürger.

Gleichzeitig kündigte der Kaiser an, der Stadt „am Dienstag“, d.h. in drei Tagen einen Besuch abzustatten. Dienstags empfing ihn dann der Erzbischof im Dom und abends waren alle, die Domherren, der Rat und die Schöffen, zu einem großen Festmahl in die Domfreiheit geladen. Am folgenden Tag besuchte der Kaiser die Altstadt, wo ihn Bürgermeister, Rat, Schöffen und Bürger auf dem Alten Markt vor dem Rathaus empfingen. Er verließ aber nicht seine Kutsche, wohl um den Erzbischof nicht zu sehr zu verärgern, er beschränkte sich auf minimale Höflichkeiten. Die Kaiserin – so wird berichtet – war zudem verstimmt über den Putz der Bürgerdamen, die wohl zu offensichtlich mit dem ihren zu konkurrieren versuchten.

Trotz des Eingreifens des Kaisers eskalierte der Streit zwischen Erzbischof und Domkapitel weiter, und auch die Vermittlungsversuche des Rates konnten nicht verhindern, dass Peter von Brünn nach Rom zog, um beim Papst gegen alle anderen doch noch ein für sich günstiges Urteil zu erwirken. Papst und Kaiser, seine Fürsprecher, verstarben jedoch im gleichen Jahr, so dass Peter sein Vorhaben aufgab.

1379 kam es zwar noch zu einem Vergleich, den die Schiedskommission ausgearbeitet hatte, den auch Heyne Alemann unterzeichnete (UB I, S. 357f). Aber nach 10 Jahren legte auch dieser „böhmische“ Erzbischof sein Amt nieder. Die 1361 und 1367 von Papst und Kaiser abgelehnten Kandidaten des Domkapitels  kamen jetzt endlich zum Zuge: Ludwig von Meißen (1381), bzw. Friedrich von Hoym (1382). Leider starben beide kurz nach ihrem Amtsantritt und das Domkapitel wählte einen langjährigen Domherrn: Albert von Querfurt, der gerade auf dem Wege nach Rom war, um sich um die Bischofsstelle von Merseburg zu bewerben. Dieser erhielt noch rechtzeitig die Nachricht von seiner Wahl und erreichte die Zustimmung des Papstes.

Erzbischof Albrecht IV blieb von 1383 bis 1403 im Amt. Fünf Jahre seiner Amtszeit erlebte Heyne Alemann noch als Bürgermeister, ein Amt, das er 25 Jahre lang inne hatte und mit über 25 anderen Ratsherren teilte. Als alter Mann saß er noch ein paar Jahre im Schöffenstuhl und verstarb im Alter von mehr als 70 Jahren. Fünf Erzbischöfe und mehrere Pestepedimien hatte er überlebt und zahlreiche Krisen gemeistert. In seinen letzten Amtsjahren organisierte der Rat den Kampf gegen die Einbindung der Städte in den von den Fürsten erlassenen Landfrieden, einen Kampf, der erst 1497 – unter Mitwirkung seines Urenkels Heinrich Alemann – mit einem dauerhaften Stadtfrieden abgeschlossen werden konnte.

Bürgermeisterkollegen von Heyne Alemann

von Name Funktion
1363 Lenze von Hildensheim (Hildensen) 1. Bürgermeister
1363 Heine Alemann 2. Bürgermeister
1364 Hans von Hordorf 1. Bürgermeister
1364 Henning von der Büne 2. Bürgermeister
1365 Johann Keller (von Keller) 1. Bürgermeister
1365 Bettke (Bethmann) Könningk 2. Bürgermeister
1366 Heine Alemann 1. Bürgermeister
1366 Tile Glützingk 2. Bürgermeister
1367 Hanß von Hordorf 1. Bürgermeister
1367 Gebhart von Sehausen 2. Bürgermeister
1368 Jode von Karlaw (Korlingk) 1. Bürgermeister
1368 Johannes von Ebendorff 2. Bürgermeister
1369 Heine von Aleman 1. Bürgermeister
1369 Thile Klüzing (Glützingk, Gliezüngk) 2. Bürgermeister
1370 Martin (Mawe) von Calbe 1. Bürgermeister
1370 Cöne Ulrich (Vitingh) 2. Bürgermeister
1371 Hanß von Ebendorf 1. Bürgermeister
1371 Frize Ulrich (??) 2. Bürgermeister
1372 Tiele Glützingk 1. Bürgermeister
1372 Hermann Cyriacus (??) 2. Bürgermeister
1373 Heine Aleman 1. Bürgermeister
1373 Marve (Martin) von Calbe 2. Bürgermeister
1374 Hans (Hanß) von Ebendorff 1. Bürgermeister
1374 Albrecht de Hugo (Dene) 2. Bürgermeister
1375 Tiele Gliezüngk (Glützingk) 1. Bürgermeister
1375 Ciriacus de Borch 2. Bürgermeister
1376 Heine Aleman 1. Bürgermeister
1376 Marve von Calbe 2. Bürgermeister
1377 Hanß von Ebendorf 1. Bürgermeister
1377 Bötge Horduß (Brun Artus) 2. Bürgermeister
1378 Nicolaus vom Stalle 1. Bürgermeister
1378 Franz Vtich (Frize Utingh) 2. Bürgermeister
1379 Marve von Calbe 1. Bürgermeister
1379 Gebhart von Sehaußen 2. Bürgermeister
1380 Hanß von Ebendorf 1. Bürgermeister
1380 Albrecht von Deben (Dene) 2. Bürgermeister
1381 Frize Utich (Uting) 1. Bürgermeister (??)
1381 Werner Persicke 2. Bürgermeister
1382 Heine Alemann 1. Bürgermeister
1382 Reichart Reiche (Ryke) 2. Bürgermeister
1383 Albrecht von Deuben (Dene) 1. Bürgermeister
1383 Bruno Artus 2. Bürgermeister
1384 Friez Utich (Uting) 1. Bürgermeister
1384 Friedrich Kampe 2. Bürgermeister
1385 Heine Aleman 1. Bürgermeister
1385 Rulf vom Kellere 2. Bürgermeister
1386 Bruno Artus 1. Bürgermeister
1386 Wolter von Schlemmwiz (??) 2. Bürgermeister
1387 Hermann Veische (Byse) 1. Bürgermeister
1387 Friedrich Kempe 2. Bürgermeister
1388 Rulff von Keller 1. Bürgermeister
1388 Tiele von Amfurth 2. Bürgermeister

Quellenangaben

Urkunden:
Die Chroniken der niedersächsischen Städte – Magdeburg, erster Band, Stuttgart 1962, (Schöffenchronik) S. 273 und 291;
Urkundenbuch der Stadt Magdeburg, Band 1 bis 1403, Aalen 1975, (UB)
S. 288, 309, 357.

Stadtgeschichtsschreibung:
Hertel/Hülße, Friedrich Wilhelm Hoffmanns Geschichte der Stadt Magdeburg – neu bearbeitet, Magdeburg 1885, (Hoffmann) S. 137-181;
F.A. Wolter, Geschichte der Stadt Magdeburg, Magdeburg 1901, S. 51-60;
Helmut Asmus, 1200 Jahre Magdeburg, Magdeburg 2000, S. 343-369;
Hans Planitz, Die deutsche Stadt im Mittelalter, Graz Köln 1965, S. 326 (auch S.305, 271,68f).

Genealogie:
ZMA. SH 3: Familienverband Ziering-Moritz-Alemann, Heft Nr. 3, Berlin, Januar 1938 (im Internet unter www.z-m-a.de) S. 233f und 240ff (sowie 156f):
Eberhard von Alemann, Geschichte des Geschlechts von Alemann, Magdeburg 1909, S. 27-37 (im Internet hier);
F.A. Wolter, Die Alemänner im Rath und im Schöffenstuhl der Stadt Magdeburg, in: Blätter für Handel, Gewerbe und sociales Leben – Beiblatt zur Magdeburgischen Zeitung, 43. Jahrgang, 1891, s. 163-165).