Johann Alemann (1596-1636), der „Verräter“
Dieser Text befasst sich mit der Person, die wie keine andere die Beziehungen zwischen Magdeburg und de Alemännern geprägt hat. Sie beendet gewissermaßen die Beziehung unserer Familie zu dieser Stadt.
Mein Urgroßvater, der noch in Magdeburg aufs Gymnasium ging und als Schüler bei dem Stadthistoriker Hofmann in Pension lebte, berichtete, dass ihm seine Mitschüler auf dem Schulhof hinterherriefen „Alemann, Verräter!“.
Um diesen „Verräter“ geht es in diesem Text.
Inhaltsübersicht:
Johann Alemann (1596-1636), den man den Verräter nannte
Der 10. Mai 1631: Das Drama um die „Jungfrau“
Das Personal des Dramas von der „Jungfrau Magdeburg“
Tilly und Gustav Adolf als todbringender Brautwerber
Das Drama: die Spaltung in Schweden- und Kaiserfreunde
Die jungfräuliche Maid und die Jungfrau Maria als Kriegswaffe
War Johann Alemann der gesuchte Verräter?
Johann Alemann – sein Leben und seine Ziele
Die Eltern und Johanns Jugend
Johann Alemann als Politiker
Die Ratsfamilien, Reformation und Dreißigjähriger Krieg
Kampf um einen neuen Rat und eine neue Ordnung
Hochzeitsversprechen und Familienschicksale
Die Allemänner und die von Guericken
Johanns Heiratsvertrag und das Eheversprechen
Johanns Erbe: Das Testament der Vaters
Das breit gestreute Familienvermögen
Johanns Nachkommen nach 1631
Verkappten Ratsherren – Zeitungsdebatte von 1902
Streit um ein Historiendrama zum 300. Guericke-Geburtstag
Leserbrief von Hans [Dorus] von Alemann:
F.A. Wolter zur Debatte um die „verkappten Ratsherrn“
Antwort des Autors A. C. Trümpelmann:
Das alemannsche Gesamthandlehen um 1600
Lehn der Magdeburger Erzbischöfe
Lehn des Domstifts
Weitere nicht in Feldmaßen berechenbare Lehn
Zusammenfassung zum Gesamthandlehn
Johann Alemann ((1596-1636),
den man den Verräter nannte
Johann ist die tragische Figur, mit der die große Zeit des Magdeburger Patrizierfamilien endete. Er provozierte und zog die Wut der Magdeburger Bevölkerung auf sich. Und dennoch war er in einer Stadt, die gespalten war in Kaisertreue und Schwedenfreunde, ein Politiker, der der alten Form der Vernunft wieder Macht verschaffen wollte: dem Willen zum Frieden und der Suche nach lebbaren Kompromissen.
Ich werde in diesem Portrait das vorstellen, was die Magdeburger von den Alemännern trennte, zugleich aber auch, was die Alemänner von Magdeburg und seinen Helden geschieden hat. Mein Ziel ist es, dazu beizutragen, dass sich dieses Verhältnis beidseitig wieder normalisiert.
Magdeburg fand in Otto von Guericke einen Ersatzgott, der der Stadt eine ersthafte Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte nicht unbedingt erleichtert. Die Alemänner haben demgegenüber nur dank des verbliebenen Besitzes – der inzwischen nahezu in Gänze verloren gegangen ist – eine gewisse Beziehung zu dieser Stadt aufrechterhalten. Auch diese Art der Bidung und des „Verlustempfindens“ fördert nicht unbedingt eine nüchterne Herangehensweise.
Der 10. Mai 1631: Das Drama um die „Jungfrau“
Es macht Sinn, das Portrait von Johann Alemann (1596-1636) mit dem Drama von der „Jungfrau“ und ihrer todbringenden Hochzeit zu beginnen. Am 10. Mai 1631 wurde Magdeburg durch die kaiserlichen Truppen unter Tilly gestürmt und geplündert. Zwei Tage später traute sich der greise Feldherr in die Stadt, die immer noch brannte und in der die Soldaten immer brutaler „ihren Lohn“ eintrieben auf der Suche nach den letzten vergrabenen Schätzen, die ihnen all jene, die ihnen lebend in die Hand fielen, aus den Verstecken hervorzaubern sollten. Der Domplatz war als einziger vom Feuer verschont und 4.000 Menschen hatten sich im Dom Zuflucht gefunden. Der Domprediger öffnete die Dompforte und warf sich vor dem Feldherrn auf die Knie, um um das Leben der Geflüchteten zu bitten. Tilly war vom Zustand der einst reichen Stadt ganz offensichtlich erschüttert, ließ Brot verteilen und Gnade walten.
In der Stadt wurde währenddessen weiter geplündert. Wiederum zwei Tage später befahl Tilly das Ende der Plünderung und ließ die Stadt zumindest oberflächlich von Leichen säubern. Man lud die Toten auf Karren und warf sie in die Elbe. Nach dieser Katastrophe haben dann auch fast alle Überlebenden die zerstörte Stadt verlassen.
Das schlimmste Kapitel dieser „Hochzeit“ begann also in den Tagen nach der Eroberung, bei der die Stadt in Flammen aufging. Am nächsten Tag, sobald die größten Feuer keine Nahrung mehr fanden, begann das große Plündern und Morden. In einer zeitgenössischen Chronik heißt es:
„Darauff ist es an ein Fressen unnd Sauffen gegangen / welches drey gantzer Tag nach einander geweret / unnd also die Magdeburgische Hochzeit wie sie vom Tylli genennet / celebriret worden.“ (Theatrum Europaeum, Bd. 2, Tafel 1631, S. 369)
Das Bild von der Magdeburgischen Hochzeit, das zuletzt Gertrud von le Fort zu einem Roman verarbeitet hat, wurde also – folgt man dieser Quelle – vom „unglücklichen“, zweiundsiebzigjährigen „Bräutigam“ Johann Tserclaes von Tilly geprägt.
Otto von Guericke schrieb hierzu in seinem Bericht:
„Endlich aber als wir alles hingegeben und nichts mehr vorhanden war, alsdann hat die Not erst angefangen. Da haben sie angefangen zu prügeln, änstigen, gedroht, zu erschießen, spießen und zu erhängen etc. Daß was gleich unter der Erde vergraben oder hinter tausend Schlössern verschlossen gewesen, die Leute dennoch hervorsuchen und herausgeben mußten. Unter welcher währenden Wüterei dann, und da diese so herrliche große Stadt gleichsamt eine Fürstin im ganzen Land war, in voller brennender Glut und solchen großen Jammer und unaussprechlicher Not und Herzeleid gestanden, seien mit gräulichem ängstlichem Mord und Zetergeschrei tausend unschuldige Menschen, Weiber und Kinder kläglich ermordet und auf vielerhand Weise erbärmlich hingerichtet worden, also das es mit Worten nicht genügend kann beschrieben und mit Tränen beweinet werden.“ (zit. nach: Axel Kühling, Magdeburger Sagen, 2. Teil, Magdeburg 2001, S.51f)
Das Personal des Dramas von der „Jungfrau Magdeburg“
Noch ganz unter dem Eindruck dramatischer Ereignisse schrieb Johannes Micraelius, bürgerlich Johann Lütkeschwager (1597-1658), Rethorikprofessor in Stettin, 1632
„ein New Comoedien Spiel / Darinn abgebildet wirdt die blutige Hochzeit der schönen Parthenia / Vnd darauff folgende Straffe deß ungütigen vermeynten Bräutigams Contilij“.
(zit. nach: Manfred Köppe, Monumenta Guerickiana, Heft 8/2001 S. 42 )
Dort lässt er folgende Personen auftreten:
Agathander: der Held (=Schwedenkönig Gustav Adolf)
Parthenia: Contilis gesuchte Braut (=Jungfrau Magdeburg)
Contilius: der vermeynte Bräutigam (=Tilly, kaiserlicher Heerführer)
Falcomontius: ihr Vormundt (=Falkenberg, schwed. Stadtkommandeur)
Lastlevius/Megalinnis [Mecklenburgs] Alter Buhl (=Wallenstein,
ehemaliger kaiserlicher Heerführer)
Lalemannus: der Parthenen Verräter (=der Ratsmann Johann Alemann)
Köppes Aufsatz enthält ein kurzes Zitat aus Parthenias Text in dieser Comoedie:
Nun Falcomont mein Freundt … Hier ist Streit und dort Forcht: wenig Rath vdrig ist: Du nehest GOTT allein mein Schutz und Retter bist. Contill will mit Gewalt mich zwingen … und ach Lalemann! Du hast fürwahr / sie selbst gestürzt in diß Gefahr.
Der schwer verständliche Teil muß wohl heißen: „… Hier ist Streit und dort ist Furcht, wenig Rat übrig(?) ist. Du bist neben Gott allein mein Schutz und Retter. …“
Das Thema der Comoedie ist die Zerstörung Magdeburgs durch die Truppen von Tilly im Mai 1631. Das Bild des Verräters und das der vergewaltigten Braut hat sich erhalten. Eine nette, alte Dame beschreibt das Drama der Eroberung Magdeburgs am 10. Mai 1631, als sie den Lebensweg ihres Vorfahren Otto von Guericke nacherzählt, mit diesen Worten:
„Die Bürgerwehren ließen sich von Tillys List beirren, der einen Abzug der Truppen vortäuschte, und liefen nach Hause, um endlich auszuruhen und die Kaiserlichen drangen bei recht schwacher Gegenwehr ein – wahrscheinlich durch Verrat, bei dem Ottos Schwiegervater Alemann die Hand im Spiel gehabt haben dürfte.“ (Monumenta Guerickiana, Heft 4/1997 S.34: Angelika Thierauf, Aus meiner Familienchronik)
Guerickes Schwiegervater hieß Jakob Alemann. Er war Rat und Kanzler eines der protestantischen Kriegshelden des Dreißigjährigen Krieges. Er starb zudem schon 1630, ein halbes Jahr vor diesen Ereignissen. Gemeint ist deshalb ein anderer naher Verwandter von Otto von Guericke: Johann Alemann. Dieser Alemann spielt seither als Kontrapunkt der Lichtgestalt Otto von Guericke in den Randnotizen der Geschichtsbücher die Rolle des Schurken.
Er könnte auf dem Flugblatt einer der Brautführer sein. Im gezeigten Bild sind die Brautführer aber die Städte Regensburg und Augsburg.
Damit sind wir bei der tragischsten Figur unter den Magdeburger Alemännern:
1625-1629 war Johann Alemann für den Rat bei den Verhandlungen mit dem Kaiser in Prag dabei und profilierte sich als führende Kraft in jener Ratspartei, die sich dem einseitigen Bündnis mit den Schweden entgegenstellte. Er wurde zum Hassobjekt der Schwedenfreunde und zur Projektionsfläche ihrer Wut und Trauer nach dem Untergang all ihrer Träume.
Tilly und Gustav Adolf als todbringender Brautwerber
Das Bild von der Hochzeit wird auf zeitgenössischen Flugblättern gern verwendet: Der kaiserliche Generalissimus Tilly wirbt um die stolze Braut, jene Dame, die erst seit der Zeit der Reformation im Stadtwappen den Siegerkranz hoch hält.
Seinerzeit war sie überlebensgroß als Holzfigur über einem Stadttor angebracht – als Symbol der Siegeszuversicht und als Zeichen der Widerstandskraft.
Diese stolze Dame verweigerte sich 1631 – nach 1550/51 zum zweiten Male – dem Werben der katholischen Habsburger. Diesmal hatte sie allerdings ein offenes Verhältnis mit dem Schwedenkönig Gustav Adolf begonnen, der – wie sie meinte – nur herbeigeeilt war, um die deutschen Protestanten zu retten.
Während der Erwählte auf sich warten ließ, wurden dem anderen Verehrer Zeit und Mittel so knapp, dass er sich entschloss, die Braut in Frontalangriff zu nehmen, wobei er sie nahezu umbrachte.
Am frühen Morgen des 10. Mai 1631 (nach dem alten vorgregorianischen Kalender war es der 20. Mai, daher oft die Schreibweise 10/20. Mai) gelang es dem General Pappenheim, mit seinen Soldaten unbemerkt am Ufer der Elbe entlang zu schleichen und die Stadtmauer in der Nähe der heutigen Lucasklause an einer schwachen Stelle zu überwinden. Die Soldaten drangen in die Stadt ein und öffneten weitere Tore. Ein furchtbares Gemetzel begann. Das Feuer, das die Pappenheimer zunächst nur zur Abschreckung gelegt hatten, war nicht zu stoppen. Es beschleunigte das Plündern und Morden, da dieses den alles verzehrenden Flammen vorauseilen musste.
Kaum zwei Stunden dauerte das Drama. 450 Einwohner zählte man auf dem Trümmerfeld, als nach der Katastrophe die erste Einwohnerliste aufgestellt wurden. Vor dem Sturm beherbergte die Altstadt mehr als 20.000 Menschen.
Das Drama: die Spaltung in Schweden- und Kaiserfreunde
Das Bild der Hochzeit hat seine Tücken. Die unschuldige Braut wird von zwei Galanen umworben, die beide ihre Interessen verfolgen. Das Bild passt zu einer Mentalität, die gern alle Schuld auf die anderen abwälzt. Ich, die Stadt der Parthene trage keine Schuld, ich bin das unschuldige Opfer eines Missbrauchs. Wie aber konnte die „heilige Unschuld“ in diese missliche Lage geraten?
Das große Drama der Vergewaltigung mit dem fehlenden männlichen Schutz der Jungfrau zu erklären, oder mit Munitionsmangel und Desorganisation schlecht geführter Volksmassen, das wäre unbefriedigend.
Wenn man die geschichtlichen Fakten zu Hilfe ruft, dann zeigt sich, dass es jedem in der Stadt klar sein musste, wie schwierig die „innere Lage“ war: Die Stadtpolitik war durch Parteienstreit gelähmt. Die Prediger und viele Bürger stellten sich hinter den abgesetzten Administrator (protestantischer Erzbischof), den Markgrafen Christian Wilhelm von Brandenburg, der um sein verlorenes Erzbistum kämpfte. Der Ex-Administrator hatte sich mit Gustav Adolf verbündet und schlich heimlich in die Stadt, wo er schon zuvor eine Verschwörung von langer Hand vorbereitet hatte. Er sorgte auch dafür dass ein Offizier des Schwedenkönigs, der Marschall Dietrich von Falkenberg, die Leitung der Stadtverteidigung übernahm.
Der Rat konnte nicht mehr frei über die Strategie und den Truppeneinsatz entscheiden. Einerseits stand er unter der Kontrolle der Viertelsbevollmächtigten, der Plenipotenzer. Andererseits nahm man ihm auch die militärische Führung aus der Hand. Während die Truppen Pappenheims die Mauern der Stadt enterten, bearbeitete Falkenstein den Rat, keine Verhandlungen mit Tilly zu beginnen. Denn die Ratsherren hatten in der Nacht des 10. Mai schon beschlossen, auf Tillys Ultimatum einzugehen.
Eine wichtige Rolle spielte dabei ein Brief von Johann Alemann, den der Bürgermeister Georg Kühlewein dem Rat vorgelesen hatte. Der Brief schilderte die Gefahr des Einbruchs der kaiserlichen Truppen in die Stadt und drängte auf Verhandlungen. Falkenberg versprach, dass die Schweden bald Entsatz liefern würden. Doch die Nachricht, dass Pappenheims Soldaten bereits hinter den Stadtmauern seien, beendete das mühsame Gezerre auf brutale Art.
Ricarda Huch lässt in ihrer romanhafte Darstellung „Der große Krieg in Deutschland“ einen Magdeburger Botschafter von seinem Gespräch mit Gustav Adolf wenige Tage vor dem 10. Mai Folgendes berichten:
„[der König habe gesagt,] Magdeburg solle nicht verzagen. Er werde ihr königlichen Entsatz bringen und unfehlbar Anfang Mai da sein. Dem Rat und dem Marschall Falkenberg berichtete er (der Botschafter) aber insgeheim, er habe den König merken lassen, daß der Rat schnellerer Hilfe von ihm gewärtig gewesen sei, worauf er verlegen und ungeduldig geantwortet habe, er habe sich das Ding auch anders vorgestellt, der Administrator (des Erzbistums: Christian Wilhelm von Brandenburg) habe alles überstürzt, ehe es reif gewesen, er müsse doch einen Schritt vor den andren setzen und könne nicht fliegen. Es habe ihm, Cummius (dem Botschafter), so scheinen wollen, als sei der König kein so verliebter Freier, wie die Jungfrau Magdeburg sich einbilde, sondern wolle vorher noch ein oder das andere Schäferstündchen abhalten oder denke, sie könne ihm doch nicht entgehen. Er möchte nur wünschen, daß ihm nicht ein anderer zuvorkomme, der der Braut weniger willkommen sei.“
(Ricarda Huch, Der Dreißigjährige Krieg, insel taschenbuch 22, S.51)
Als dann aber der Sturm über die Stadt dahingefegt war, reagiert der Schwedenkönig auf die Eilnachricht in Ricarda Huch Rekonstruktion mit Entsetzen:
„Es könne nicht sein, rief er, könne nicht sein! … Es müsse Verrat im Spiel gewesen sein, sagte er, eine so große, starke Stadt, wohlbefestigt und besetzt!“
Die jungfräuliche Maid und die Jungfrau Maria als Kriegswaffe
Das Bild von der Hochzeit bot sich im Fall Magdeburgs an. Parthenopolis, eine römische Siedlung mit einem Tempel für Diana (Parthenis), soll – so eine der Legenden zur Erklärung des Namens der Stadt – der erste Name Magdeburgs gewesen sein. Daraus sei das Wort „Mägde-„, also „Jungfrauenstadt“ entstanden.
Es gibt andere Ableitungen aus germanischen und slawischen Namen. Aber die Silbe „Magd/Meid“ legte eine Symbolik fest, die im Stadtwappen seit dem 14. Jahrhundert von einer Frau verkörpert wird (vgl. Axel Kühling, Magdeburger Sagen, Erster Teil, Magdeburg 2001, S. 5f). Die Jungfrau wurde – spätestens nach der Abwehr der Belagerung von 1550/51 – zum Symbol der unbesiegbaren Trutzburg.
Das zeigt ein Flugblatts, das Erasmus Alber mit dem Hamburger Ratssekretär Johann Ritzenberg 1551 verfasste. In Albers Gedicht heißt es:
„Meydenburg die heilge werde (=werte) Stadt/
Ein Jungfrau für ein Waffen hat,
bedeut die heilige Christenheit/
Die Gott in ihrem Herzeleit (=Herzleid)/
Strecket und tröstet immerdar/
und hilft ihr fein aus aller fahr (=Gefahr).
Welchs =(Welches) er an itztgedachter (=ebendieser) Stadt/
Herlich und wohl bewiesen hat.
Gott sei lob/danck/preis/rhum und ehr/
Die Stadt Maidburg durchs Rote Meer/
Mit Gottes Wort gegangen ist.“
(vgl. vgl. Martin Knauer, a.a.O.; in: … ganz verheeret …, S. 73)
Mit diesem frommen Bild identifizierten sich große Teile der Bürgerschaft. Alber war einer von denen, die Magdeburg nach dem glimpflichen Friedensschluss von 1551 verlassen musste, da der Rat in einen Kompromiss mit den Belagerern einwilligte. Knauer schreibt dann auch:
„Die Zerstörung Magdeburgs während des Dreißigjährigen Krieges wurde von den Zeitgenossen als Endpunkt einer vom Kampf um den wahren Glauben diktierten, heilsnotwendigen Entwicklung begriffen, eines Geschehens, dessen Vorgeschichte mit der sächsischen Belagerung [1550/51] begann.“ (a.a.O.)
Die Unschuld der Jungfrau und die Heilnotwendigkeit des Kampfes für das „Wahre“ sind zwei Mächte, die den politischen Weitblick und strategische Umsicht in keinem Falle fördern. So verschanzten sich die Magdeburger Prediger wie die Bischöfe und Fürsten hinter dem Schild ihrer Jungfrau, jenem Schild, das auf dem Flugblatt von zwei Engeln gehalten wird.
Umgekehrt stürmte Tillys Truppen am 10. Mai mit dem Schlachtruf „Maria“ und „Jesus Maria“ in die Stadt. Die Braut war so für die einen die Jungfrau Maria und für die anderen die Jungfrau von Orleans als neuer „Moses“, der sein Volk trockenen Fußes durch das Meer führt. Die Symbolik der Jungfrau ist eben außerordentlich ambivalent: stolze Braut, reine Unschuld, treue Magd, zu entjungferndes Weib, käufliche Hure.
Johann Alemann wurde zur Inkarnation der schwarzen Seite des Unschuldsbildes – zum Verführer. Axel Kühling lässt ihn sogar seine Frau benutzen, die er in Magdeburg in seinem Haus am Alten Markt belassen habe, um „die schwachen Stellen in der Verteidigung“ auszukundschaften und „an die kaiserlichen Generäle“ weiterzugeben. Diese Version stammt von einem Autor aus dem Jahr 2001! Der Autor kann sich aber auf Fr. Hülße berufen, der die dramatische Handlung zwar ebenfalls in das Haus „Zum weißen Hündchen“ verlegt, die Angelegenheit aber doch sorgfältiger und weniger „sagenhaft“ schildert. (Sagen der Stadt Magdeburg, o.J. Ende des 19. Jhr., S. 696ff, die 69. Sage).
Engel, die das Schild vor die Stadt halten und Ehefrauen, die den Feinden zeigen, wie man diesen göttlichen Schutzschild umgehen kann, … auf diesem Niveau kann man auch ein Bild der Vergangenheit malen!
Kein Wunder, dass dann auch das Haus zum weißen Hündchen am Breiten Weg 146, da wo heute das Kaufhaus Karstadt steht, an die Stelle des Hauses zum goldenen Greif am Alten Markt 11 tritt. Das Haus zum weißen Hündchen soll Johann Alemann gehört haben – vermutlich weil es den Brand sehr gut überstand und dem Bürgermeister Stefan Lentke daher in der Zeit des Wiederaufbaus als Wohnhaus diente und nach dessen Tod einer Stiftung gewidmet wurde, die an den 10. Mai 1631 erinnern sollte, weshalb dieses Haus danach den Namen „zum 10. Mai“ erhielt. Auch zu dem Namen „Zum weißen Hündchen“ gibt es eine „schöne“ Geschichte, die sich aber eigentlich im Katzensprung 10 abspielte, wo der Bürgermeister Brauns durch das weiße Hündchen verraten worden sein soll, das vor dem Schrank, in dem sich sein Herr versteckte, zu dessen Schutz gebellt haben soll. Ernst Neubauer bemerkt dazu im Häuserbuch zum Haus im Katzensprung:
„Nachdem das Haus ‚Zum 10. Mai“ Breiter Weg 146 diesen Namen erhalten hatte, verlegte man hierher verschiedene Sagen, die über den 10. Mai überliefert waren, darunter auch den Tod Brauns‘. Da nun letztes Haus den Namen „zum weißen Hündchen“ hatte (aber schon vor 1631!) brachte man dieses Hündchen mit Brauns zusammen und erfand die rührende Geschichte …“
Hülßes Sagenbuch gibt aber auch eine glaubwürdige Begründung für den Vorwurf der Verräterei, der insbesondere an Johann Alemann haften blieb. Nach der Rettung der in Johanns Haus Geflüchteten durch den kaiserlichen Obristen von Walmerode wurde denen, die mit den feindlichen Offizier nach Schönebeck zogen, „wiederholt das Wort ‚Verräter‘ nachgerufen“. An Alemanns Namen sei dann dieser Vorwurf hängen geblieben. Auch Hülße beschließt seinen Bericht über das Haus „zum weißen Hündchen“ so:
„zum Andenken daran, daß der frühere Besitzer und Bewohner der Verrräter der Stadt gewesen und zugleich den Unglückstag des 10. Mai veranlaßt habe, nannte man dasselbe den ‚10.Mai‘“.
War Johann Alemann der gesuchte Verräter?
War Johann Alemann aber dieser Finstermann? Eine eindeutige Antwort darauf fällt schwer.
Nachdem Johann Alemann als „Parteigänger der Kaiserlichen“ im Verlauf der sich verschärfenden Auseinandersetzungen 1629 seine Heimatstadt verlassen musste, lebte er auf jenem Gut bei Westerhüsen, dass ihm der Kaiser drei Jahre zuvor geschenkt hatte. Es lag nahe beim kaiserlichen Hauptquartier, wo Johann, wie vielfach bezeugt wird, oft und wohl auch gerne verkehrte. Nichts hätte ihn an die Stadt binden müssen. Warum also seine Bemühungen in letzter Minute die Katastrophe zu verhindern? Und warum blieb seine Familie im Haus am Alten Markt. Wohl kaum zu Spionagezwecken, eher wohl als Zeichen, dass Johann noch zur Bürgerschaft gehören wollte!
Als die ganze Stadt brannte, musste ein kaiserlicher Offizier im Auftrag Tillys Johanns Frau und Kinder, sowie all die, die in das Haus geflüchtet waren, aus dem Haus „zum Goldenen Greif“ am Alten Markt retten. Der Generalkriegskommisar Freiherr von Walmerode ließ jene Flüchtlinge, die die hohen Lösegelder aufbringen konnten, aus der Stadt heraus nach Schönebeck bringen. Warum holte ein „Verräter“, der die Gedanken der Feinde kannte, Frau und Kinder nicht rechtzeitig aus der bedrohten Stadt? Was wollte er erreichen mit seiner Warnung vor dem bevorstehenden Sturm auf die Stadt, den sein Schwager, der Bürgermeister Kühlewein am 8. oder 9. Mai dem Rat vorlas?
Warum hat er – trotz der offen gezeigten Feindlichkeit gegen die Schwedenpartei – auch nach seiner Vertreibung in der Zeit vor dem Mai 1631 noch zwischen den Parteien im Interesse der Stadt vermittelt? Was hätte ihm ein Verrat eingebracht? … ein Verrat, der dem Feind die schwachen Stellen der Stadtbefestigung aufzeigt und damit die Stürmung der Stadt erst ermöglicht habe!
Ich glaube, eine Antwort liegt auf der Hand und man wird hierin wohl Wolter zustimmen müssen:
„… gegen ihn ist nach allem, was bis jetzt tatsächlich vorliegt, die Anklage auf Verrat nicht begründet, die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen hat er aber durch sein ganzes Verhalten in den Jahren vor 1631 in hohem Maße selbst verschuldet.“ (Wolter, S. 165)
Johann Alemann fehlte ganz offensichtlich das Feingefühl und das diplomatische Geschick, das bei den großen Alemann-Bürgermeistern in der Zeit von 1350-1550 so kennzeichnend war, das stilbildend auf die Geschichte der Stadt einwirkte, das deren Entwicklung als eine freie Handels- und Hansestadt ja erst ermöglicht hatte. Doch nicht nur Johanns „Ungeschick“ wird an dessen Schicksal „schuld“ gewesen sein, auch die Verhältnisse hatte sich gegenüber den vorigen Jahrhunderten grundlegend geändert.
Johann Alemann – sein Leben und seine Ziele
Die Eltern und Johanns Jugend
Johann Alemann wurde am 8. Juni 1596 geboren. Er starb jung im Alter von 40 Jahren am 24. Januar 1636. Am 24. April 1620 heiratete er Elisabeth Djuis. Sein Vater Johann Martin Alemann war einer der mächtigsten, sicher auch einer der reichsten Bürger der Stadt. Er besetzte nahezu ohne Unterbrechung im jährlichen Wechsel mit zwei Cousins (Caspar und Hans Moritz Alemann) über Jahrzehnte einen von zwei Posten der regierenden Bürgermeister. Das Haus der Familie lag am Alten Markt. Elisabeth Djuis war die Tochter jenes Ratsherrn, der alle 3 Jahre gemeinsam mit Johanns Vater einen regierenden Bürgermeister stellte. Wilhelm Djuis wohnte mit seiner Familie ebenfalls am Alten Markt – nur ein paar Schritte entfernt.
Die Voraussetzungen für Johann Alemanns Leben waren – wie man sieht – bestens, alles deutete auf einen klaren und erfreulichen Lebensweg. Der Vater hatte sogar gleich um die Ecke eine Familienkapelle an die Johanniskirche anbauen lassen. In der darunter liegenden Begräbnisstätte war dem jungen, energischen Mann an seinem Lebensziel ein würdiger Ruheplatz sicher.
Johann studierte von 1611 bis 1615 in Wittenberg und Jena. Als sein Vater 1618 verstarb, erbte er das Gewandhaus „Zum goldenen Greif“ am neuen Markt 11. 1622, als sein Bruder Caspar starb, kam auch das Haus „zum goldenen Zelt“ in der Schmiedehofstrasse 8 hinzu. Er übernahm zudem die Geschäfte des Vaters. Dazu gehörte natürlich ein großer Teil des Vermögens des Vaters: Güter, Lehnsrechte, Häuser, Pachten etc.
Johann Alemann als Politiker
Ernst Neubauer nennt Johann Alemann im Häuserbuch (S.288) einen Gewandschneider und Pauermeister. Pauer- oder Bauermeister ist nach Neubauer der Leiter eines Burdings, also der Versammlung der Gesamtheit der Bürger, wenn diese auf dem Marktplatz einberufen wurde. Das Burding ist laut Wikipediaeintrag zu Magdeburg eine der ältesten politischen Institutionen der Stadt, die sich vielleicht auch darin zeigte, dass fast aller Aufruhr und Aufstand in einer Versammlung auf dem Marktplatz und im Sturm auf das Rathaus mündete. 1618 wurde Johann Alemann in den Rat berufen, wo er bald eine wichtige Rolle spielte und die Stadt – vor allem zwischen 1625 und 1629 – in zahlreichen Verhandlungen vertrat. Sein Verhältnis zur kaiserlichen Administration muss gut gewesen sein, denn Kaiser Rudolf belehnte ihn 1626 mit zwei Gütern, einem bei Westerhüsen, einem bei Halle, nämlich Sohlen und Löbichin und er ernannte ihn zu seinem Statthalter in Magdeburg. Was er in dieser Eigenschaft eigentlich tun sollte und tat, konnte auch Ernst Neubauer, der ihm in seinen frühen Veröffentlichungen eher kritisch gegenüberstand, nicht herausfinden (vgl. Ernst Neubauer, Johann Alemann, der „Verräther“ in den Jahren 1625-1631, in: Blätter für Handel, Gewerbe und Sociales Leben 1889, S. 331f).
Trotz dem offensichtlich großen Einfluss Johanns kam aber niemand auf die Idee, ihm ein Ratsamt zu geben. Dass er in seiner Position sehr deutlich das Wort ergriff, dass ihm zudem der Kaiser ein Amt und Güter schenkte, das war mit Sicherheit wenig nützlich für seinen Status in Magdeburg. Denn im Hintergrund schwellten schwere politische und soziale Konflikte
· einerseits zwischen Bürgerschaft und den Stadtoberen, dem Rat und dem Domkapitel, welche wiederum untereinander große Widersprüche hatten,
· andererseits zwischen dem katholischen Kaiser und den protestantischen Ständen und Städten, also zwischen den feindlichen Parteien des Dreißigjährigen Krieges.
Der Adiministrator Christian Wilhelm hatte, nachdem Wallenstein 1625 das Erzbistum (bis auf Magdeburg) besetzt hatte, die Stadt verlassen und sich dem dänischen König angeschlossen, der sich der mit einem Heer zusammen mit dem Niedersächsischen Reichskreis katholischen Restitution entgegenstellte. Diese Entscheidung verschärfte den Konflikt enorm, denn sowohl das Domkapitel als auch der Rat waren mit diesem Schritt des Stadtherren und Kirchenoberhauptes keinesfalls einverstanden. Während Domkapitel und Landstände Wallenstein keinen wesentliche Widerstand leisteten, weigerte sich Magdeburg eine Garnison Wallensteins in die Stadtgrenzen aufzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt mehren sich die Zeugnisse über die politischen Aktivtäten von Johann Alemann, über die uns am detailliertesten zwei kleine Artikel von Ernst Neubauer in den Blättern für Handel, Gewerbe und Sociales Leben von 1889 berichten.
Insbesondere die Verhandlungen mit Wallenstein über den Kauf des die Stadtmauern umgebenen Gebietes der Vorstädte wurden im Wesentlichen von Johann Alemann mit je unterschiedlicher Begleitung geführt. Denn die Vorstädte fielen (nach dem erfolgreichen Kauf des Vorstadtgeländes (für 133.000 Taler)) wieder einmal den Festungswerken und einer Verbreiterung des Sicht- und Schussfeldes zum Opfer. Immer wieder wurde Johann Alemann mit Verhandlungs- und Vermittlungsaufträgen ins kaiserliche Lager und an den Kaiserhof nach Prag geschickt. Johann Alemann kam bei den Verhandlungen in einen engen Kontakt zu Johann von Aldringen, dem einflussreichen kaiserlichen Offizier, der nach Erlass des Restitutionsedicts 1629 als kaiserlicher Commissär die Unterhandlungen mit Halberstadt, Magdeburg und den Hansestädten führte, der aber auch die Belagerung Magdeburgs durch Wallensteins Truppen leitete. Ihm wird in Bezug Magdeburg und Halberstadt der Spruch zugeschrieben:
„Das wäre ein Bissen für den Sohn ihrer Majestät!
Oder man könnte doch wenigstens die Pastete teilen“
(„…ganz verheeret“, S. 39)
Der Schwerpunkt der heute noch dokumentierten politischen Aktivitäten von Johann Alemann liegt eindeutig in den Jahren 1625-1629. In seiner Tätigkeit als Ratsmann stellte er sich explizit gegen den Administrator Christian Wilhelm, der ab 1625 ja zu jener Armee gehörte, die gegen Wallenstein kämpfte und dabei schwere Niederlagen erlitt.
Im Januar 1628 wurde der Administrator durch Kaiser- und Papstbeschluss abgesetzt. An seine Stelle trat der Sohn des Kaisers, Leopold Wilhelm von Österreich, den aber weder Rat noch Domkapitel akzeptierten. Diese Wahl zeigt die Bedeutung, die der Stadt Magdeburg und dem Erzbistum am Kaiserhof zugemessen wurden. Doch wegen der Belagerung der Stadt durch Wallenstein konnten die Abgesandten des neuen Administrators ihre Stellung in Magdeburg nicht antreten. Der Sieg des Kaisers in Norddeutschland und der Druck der Belagerung durch Wallensteins Truppen, beides verschärfte die Situation in Magdeburg so sehr, dass es zum Aufruhr kam gegen einen Rat, der ja insgesamt nur nach einem Weg suchte, mit Wallenstein und der Belagerung klar zu kommen.
Das führt uns zu den wichtigsten Gegenspielern von Wallenstein und Aldringen innerhalb von Magdeburg. Einer davon war ganz sicher Johann Schneidewind, der 1625 zum Stadthauptmann ernannt, aber schon ein Jahr später abgesetzt und (wohl auch auf Antrag von Aldringen) in der Vorstadt Sudenburg unter Arrest gestellt wurde.
Scheidewind, der zuvor – wie die meisten – eher zwischen den Fronten hin und her navigierte, wurde – gerade wegen dieses Arrestes – zum wichtigsten Organisator jener Kräfte, die schließlich die Schwedenpartei bildeten. Am Breiten Weg 154, im Haus „Zur goldenen Krone“, heute zwischen Ernst-Reuter-Allee und Ulrichsplatz, hielt die mehr oder weniger geheime „Dingebank-Bruderschaft“ (Dingebank ist ein alter Ausdruck für Gerichtssitz, hier aber der Name der Sudenburger Ratsschenke) ihre Versammlungen ab, nachdem ihr alter Treffpunkt in der Vorstadt, die Sudenburger Schänke im Dezember 1625 abgerissen worden war. Das geschah dank des Kaufvertrages für das Vorstadtgelände mit der Genehmigung Wallensteins unter Leitung des Altstadtrates, wiederum unter der Beteiligung des Ratsmannes Johann Alemann. Der abgesetzte Stadthauptmann Schneidewind hatte wegen des Abrisses seines Arrestquartiers in Sudenburg seinen Aufenthalt in die Altstadt, in das Haus „Zur Goldenen Krone“ verlegen dürfen. Von hieraus wurde dann die Stimmung angeheizt, die auf dem Verdacht beruhte, der Rat plane den Verrat des wahren Glaubens, auf der Vermutung, die Stadtoberen wollten die Stadt den Papisten ausliefern. Diese Geheimgesellschaft spielte eine wichtige Rolle, als in den Stadtvierteln Bevollmächtigte als Vertreter („Plenipotenzer“) gewählt wurden, die den Rat ihrer Aufsicht unterstellten – im Namen einer Bevölkerung, die ganz offensichtlich zum Aufruhr bereit war.
Neubauer berichtet von den Auswirkungen dieser Kontrolle am Beispiel eines Treffens im Jahr 1630 in Ottersleben , wo Johann Alemann mit dem Rat verhandeln wollte, um zwischen Tillys Truppen und dem Rat zu vermitteln und zugleich sein Eigentum und seinen Ratssitz wiederzuerhalten. Der Rat konnte aber nicht selbst die Verhandlergruppe bestimmen und die Einwände der Viertelsbevollmächtigten (Plenipotenzer) verzögerten den Beginn der Verhandlungen erheblich.
Die kaiserlichen Truppen standen in dieser Zeit auf dem Höhepunkt ihrer Macht und der Kaiser versuchte, durch das Restitutionsedikt von 1629 die Klöster und Bistümer in aller Breite wieder mit Katholiken zu besetzen. Auch die äußeren Bedingungen verschärften so den Konflikt zwischen dem Rat und den kirchlich dominierten Vierteln . Nach langen Auseinandersetzungen wurde am 16. März 1630 unter Federführung einer Gesandtschaft verbündeter Hansestädte schließlich eine neue Ratsverfassung vereinbart.
Durch diese Änderung verlor das Regiment der großen Innungen seine Grundlagen. Es wurde festgelegt, dass auch Vertreter aus bislang benachteiligten Innungen in den Rat gewählt werden konnten. Beteiligt wurden nun zum Beispiel Beckenschläger, Brauer, Bäcker und Schmiede. Hierfür wurde die Wahlordnung vollkommen neu gefasst: Die bisherige Wahl der Ratsleute durch die Innungen wurde abgeschafft, stattdessen wurde der Rat über die Wahlmänner (sog. Kürmänner) der verschiedenen Stadtvierteln gewählt. Der Rat – nun auf Lebenszeit bestellt – bestand jetzt aus 24 Personen und es gab nur noch zwei Räte (den regierenden und den ruhenden Rat). Doch auch der neue Rat, dem auch Otto Gericke (seit 1627 Ratsherr) angehörte, suchte weiter nach Wegen zwischen den harten Widersprüchen lebbare Kompromisse zu finden.
Die „Dingebank Bruderschaft“ und die Plenipotenzer zogen sich nach diesem Erfolg jedoch nicht zurück, sie planten vielmehr durch einseitige Parteinahme für die Schwedenpartei die Wiedereinsetzung des abgesetzten Administrators Christian Wilhelm von Brandenburg. Die Spaltung der Stadt in zwei unversöhnliche Parteien begann ihre gefährliche Wirkung zu entfalten. Johann Alemann war in diesem Konflikt die Person, an der sich die Gegensätze am deutlichsten entluden. Er floh aus der Stadt auf sein Gut bei Westerhüsen und sein Hab und Gut wurde konfisziert, er bemühte sich vergeblich, seine Rechte wiederzuerlangen.
Wie also soll man sein Verhalten beurteilen? Wegen seiner resoluten Art, seinen Kontakten und seiner entschiedenen Parteinahme in den umstrittenen Fragen, haben ihm wohl schon vor seinem Rückzug aus der Stadt sehr viele Ratskollegen und Bürger misstraut, zumal er ja seine guten Beziehungen zum katholischen „Feind“ auch in der Stadt demonstrativ zeigte. Fast immer, wenn kaiserliche Delegationen in der Stadt waren, scheinen sie bei Johann Alemann am Alten Markt logiert zu haben. Sehr oft, wenn schwierige Fragen zu klären waren, wandte sich die Gegenpartei zu inoffiziellen Vorgesprächen an ihn.
Wolter berichtet von
„dem rücksichtslos zur Schau getragenen Privatverkehr, den er fortwährend mit den feindlichen Offizieren unterhielt und der soweit ging, daß er einen ihm übertragenen Auftrag auszuführen sich weigerte, wenn der Rat zuvor nicht einen städtischen Soldaten, der einem kaiserlichen ein wenig wertes Stück Tuch geraubt hatte, der gesetzlichen Strafe des Hängens überantwortete; daß der Rat dem Drängen Alemanns nachgab, steigerte den Haß gegen den Letzteren …“(Wolter, a.a.O., S. 165 )
Ich weiß nicht, was damals in diesen Kriegszeiten das „normale“ Strafmaß für derartige Diebstähle war. Für uns heute ist dieses Vorgehen jedenfalls einfach eine Ungeheuerlichkeit, damals wurde es sicher weniger dramatisch aufgenommen. Von den vielen anderen Details, die uns bis heute noch bekannt sind, hat wahrscheinlich die „Entführung“ der Gebeine des Heiligen Norbert aus Magdeburg nach Prag den Ruf des jungen energischen Ratsherrn am stärksten geschadet. Der Prämonstratenserabt Kaspar von Questenburg aus Prag erlangte vom Kaiser und vom Magdeburger Domkapitel die Genehmigung zusammen mit dem kaiserlichen Offizier Aldringen die Gebeine des Heiligen aus dem Kloster Unser Lieben Frauen nach Prag zu überführen. Norbert von Xanten war einst Magdeburger Erzbischof (1126–1134) und er war Stifter und Gründer des Prämonstratenserordens. Das Magdeburger Kloster war inzwischen protestantisch und der katholische Orden wollte die Überreste seines Gründers wieder in eigenen Händen wissen. Doch auch für Magdeburg selbst war Norbert ein unverzichtbarer Stadtheiliger. Der Exadministrator Christian Wilhelm hatte aber dem Abt bei Todesstrafe verboten, eine Überführung zuzulassen. Wallenstein hatte dem Rat Anfang Februar 1626 diese Forderung des Kaisers überbracht zusammen mit der Forderung, die Stadt mit seinen Truppen durchqueren zu können, eine Anleihe von 80.000 Taler und die Ausweisung der in die Stadt geflohenen Bauern, damit diese wieder die Felder bebauen. Da diese Forderung bekannt wurde und an der Entschlossenheit des Rates gezweifelt wurde, ging
„der ‚aufgeregte Pöbel‘ gewissermaßen zum zweiten Mal innerhalb wenier Jahre auf die Straße. Eine Wache für den Heiligen wurde organisiert; an die hundert Männer, bewaffnet, sammelten sich vor de Gebäude.“ (Karlheinz Kärgling, „… eine wilde vugezogene Burgerschafft vnt Jugent“ – Von den Einflüssen historischer Vorgänge und Ereignisse auf die Seele der Stadt, in: … ganz verheeret …, S. 58)
Dem Rat erschien die Auslieferung der Gebeine das kleinste Übel und er stimmte Anfang Dezember 1626 zu. Nachts in aller Dunkelheit wurden die Knochen des Heiligen unter den Schutz von Stadtsoldaten abgeholt.
Ricarda Huch hat weiteren den Ablauf s o beschrieben:
„Die verunglückte Sache nahm eine günstige Wendung durch den Rat der Stadt Magdeburg, der sich um so lieber dem Kaiser willfährig erzeigte, wenn es auf Kosten und zum Trotze Christian Wilhelm geschehen konnte. Nach einigen Verhandlungen erklärten sie dem Herren Aldringen, sie wollten ihm mit den norbertinischen Gebeinen …zu Willen sein … und ihm die Reliquie in aller Stille ausliefern.“ (Huch, S. 384ff)
Man versuchte die ganze Aktion möglichst heimlich abzuwickeln und nach mehrstündigen Verhandlungen (zwischen Aldringen, Questenburg, den Ratsdeputierten (darunter Johann Alemann) und dem Konvent des Magdeburger Klosters), nach ebenso langer Suche in der Klosterkirche fand man den Sarkophag, ließ ihn von den mitgebrachten Maurern öffnen, sammelten die Knochen in einer feierlichen Zeremonie in einem Koffer, verbrachte diesen in Johann Alemanns Haus, wo man sich dann zum Abendessen und zur Nachherberge traf, um am nächsten Tag mit dem Koffer in Richtung Prag zu reisen. (vgl. Hertel/Hülße,, Bd. 2, S. 96f). Ernst Neubauer lässt seinen Bericht zu Johann Alemann dann auch so enden:
„Wirklich schlugen Aldringen und Kaspar von Questenburg (der „federführende“ Abt) mit ihren Begleitern … ihr Quartier bei Alemann auf, und ließen am anderen Tage, nachdem man die Reliquien erhoben hatte, dieselben durch ihre Diener zunächst in Alemanns Haus schaffen“. (Neubauer, Häuserbuch.)
In diesem Schlusssatz kommt die symbolische Bedeutung dieser Aktion für die Stimmung in der Bevölkerung recht deutlich zum Ausdruck. Dass die Angelegenheit der breiten Bürgerschaft keineswegs gleichgültig war, ergibt sich schon daraus, dass erst 1582 ein entsprechender Versuch erfolgreich abgewehrt wurde, oder wie ein Mönch als Zeitzeuge berichtet:
„der gemeine Man (habe) sehr geklagt und gesagt, daß man der Stad glück und heil mit hinweg genommen. Dann sie von ihrem Voreltern gehöret, wann solche heilige leut aus einem ortt hinweg genommen, dass auch desselben ortts glück und wolfahrt hinweg genommen werde.“ (Karlheinz Kärgling, a.a.O., S. 58)
Das mögen ausreichend Beispiele sein, die belegen, dass – bei aller notwendigen Diplomatie – Johann Alemann einserseits in der Stadtpolitik dieser Zeit eine wichtige Rolle spielte, dass er aber andererseits aber allzu oft allein durch sein Verhalten die Widersprüche in der Stadt eher verschärfte als milderte.
So gab es in Teilen des Rates Zweifel, ob Johann Alemann an vertraulichen Gesprächen über die Stadtpolitik überhaupt teilnehmen solle. Diesem war die Teilnahme an derartigen Treffen mit Sicherheit sehr wichtig, gerade bei Besprechungen, in denen es um viel, insbesondere um das Verhältnis zum Kaiser und den belagernden Truppen ging. Zumindest in einem Falle sorgte Johann Alemann über den Stadtsyndikus Dr. Denhardt dafür, dass er bei Gesprächen mit Vertretern des Exadministrators Christian Wilhelm in einer Verhandlungskommission des Rates mit am Tisch saß. Der Schultheiß Sigismund Hesse protestiert zwar heftig, „weil zu erwarten stünde, daß man nichts berathen oder beschließen könne, ohne daß es sofort den Kaiserlichen mitgeteilt würde“, doch Neubauer versichert, dass Johann dennoch bei den meisten derartigen Treffen anwesend war. Und er nahm hier sicher nicht teil, um zu spionieren. Er wollte wohl nur im alten Stil die „richtige“ Politik machen und für die Stadt zu deren Wohl aktiv sein in einem Stil, den ja gerade die Alemänner und die alten Ratsfamilien über drei Jahrhunderte entwickelt und geprägt hatten, den er aber wohl a) nicht wirklich beherrschte, und b) dem seine Persönlichkeit vielleicht eher im Wege stand. Er ging immer noch von einer verweigerten Reichsfreiheit und von einem naturgegebenen Status als hochwohlgeborenes Ratsgeschlecht aus. Doch dieser Politikstil passte immer weniger zu den veränderten Verhältnissen, denn die breiten Schichten der Stadtbevölkerung hatten (gerade auch durch die Reformation und die Zerschlagung des Einflusses der hierarchisch aufgebauten klerikalen Strukturen) ein immer stärkeres Gewicht im politischen Geschäft, während auf der anderen Seite die freien Städte immer mehr unter den Druck der Oberhoheit der Territorialherren gerieten, die dem Handel und dem Gewerbe gerade auf der elementaren Ebene der einfachen Hauswirtschaft ja verlockende Angebote zu machen hatten.
Die Ratsfamilien, Reformation und Dreißigjähriger Krieg
Um die Konflikte sowohl im Inneren der Magdeburger Altstadt als auch in ihren Außenbeziehungen zu verstehen, muss man natürlich das Gesamtbild der Magdeburger Ereignisse näher beleuchtet werden. Immerhin herrschte seit 1618 in Deutschland Krieg.
Im Dreißigjährigen Krieg ging es vordergründig um Erbfolge- und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Fürsten. So wählten die böhmischen Stände gegen den Willen des Habsburger Kaisers in Prag einen eigenen König, der später Winterkönig genannt wurde, weil er sich kaum einen Winter im Amt halten konnte. Auseinandersetzungen, die in der feudalen Gesellschaft ganz normal waren, trafen in dieser Zeit aber auf ein soziales Klima, das auf Umbruch, Wandel und – sofern die Politiker nicht klug und vorsichtig mit überall herumliegendem „Dynamit“ umgingen – auf Revolution hindrängte. Es hatte sich seit Jan Huss und Martin Luther allzu vieles verändert.
Das Heilige Römische Reich, das eigentlich nur auf die ottonischen Idee vom Weltreich mit zwei Schwertern und zwei Köpfen, der weltlichen und der geistlichen Macht, beruhte, dieses Reich veränderte seinen Charakter und Papst und Kaiser gingen jeder ihren eigenen Weg. Das Reich veränderte auch seinem Name durch den Zusatz „Heiliges Römisches Reich deutscher Nation“. Das Selbstbild der Städte veränderte sich entsprechend , was man in Magdeburg vielleicht gut am Stadtsiegel erkennen kann.
In Deutschland versteckten sich die sozialen Konflikte oft hinter religiösem Pathos. Und Magdeburg hatte im 16. Jahrhundert die crème de la crème der „echten Lutheraner“ in seinen Mauern aufgenommen, von wo aus diese radikal denkenden Theologen eifrig ihre Druckerschriften gegen Kaiser, Papst und Melanchthon in die deutschen Lande versandten. Die breiten Massen der Bürger Magdeburgs waren stolz darauf, als „Herrgottskanzelei“ Hüter des wahren Glaubens zu sein. Man wollte unter Führung der neuen Prediger weiter im Kampf um Religionsfreiheit und „Wahrheit“ eine führende Rolle spielen.
1625 -1631 waren neben dem Domprediger Bake vor allem die zu den Dingebankbrüdern neigenden Dr. Christian Gilbert de Spaignart (Ulrichskirche), Andreas Kramer (Johanniskirche) und Johann Cotzebue (Jakobikirche) die wichtigsten unter den Meinungsführern. Hinter religiösen Gefühlen verbargen sich natürlich immer noch alte Auseinandersetzungen:
a) der Kampf der Bürger- und Handelsstädte mit dem feudal beherrschten Land und seinen Fürstenresidenzen,
b) der innere Konflikt zwischen den großen und kleinen Innungen.
Diese Konflikte verschärften sich in einer Zeit, in der das Kapital immer mehr aus Feudalität und Fernhandel in einen wachsenden Binnenmarkt abwanderte und das kleine Gewerbe mit den ersten Manufakturen aus dem Innungsregiment immer mehr ausbrach. Auch die Religion stellte nach der Reformation immer weniger die Hierarchien ins Zentrum. Das Individuum sucht vielmehr direkten Kontakt zum Göttlichen, das hieß insbesondere auch, dass sich die Fürsten aus den alten Vorstellungen des Gottesgnadentums lösten und sich immer mehr als Territorialherren und idealerweise als Landeshirten verstanden. Unter dem Ideal des „freien Individuums“ entstand so auch ein ganz neuer Begriff von Hierarchie. In dieser Ambivalenz von Freiheitsideal und neuer Herrschaftsstruktursehe ich die Geschehnisse dieser Zeit.
Die Stellung der alten Bürgerfamilien zur Reformation war ja nie ganz eindeutig gewesen. Die Alemanns haben in Magdeburg die Reformation zwar sehr früh und entschieden gefördert. Zu Johanns Zeit war das aber sicher schon ganz anders. Manch ein Prediger überspannte den Bogen, wenn er wie ein spätgeborener Papst von Ratsherren verlangte, sich beim Eintreten von Geistlichen zu erheben oder wenn er den Rat von der Kanzel her der Unmoral oder gar des Verrats bezichtigte, oder wenn er wie der Superindentent Heßhusen am 29.9.1562 einfach einen Bann über den Stadtrat verkündet (vgl. H. Kühne, Tilemann Heshusen und Magdeburg; in: Magdeburg und die Reformation Bd. 2, S.123).
Die alten Familien – in Magdeburg waren das u.a. die Alemanns und die Gerickes – wollten zwar für ihre Stadt Reichs- und Religionsfreiheit, wichtiger als die Religion war ihnen aber der Status einer freien Stadt mit eigene Rechten und Gerichten. Es ging daher – so glaube ich – weniger um die wahre Religion und das „richtige“ Recht, es ging vielmehr ganz praktisch um das Recht, ohne Probleme in allen wichtigen Fragen direkt dem Kaiser zu unterstehen und aus dieser Position heraus unmittelbar beim Reichsgericht, also vor der kaiserlichen Administration klagen zu können. Es ging darum, die Macht der Stadtherrn – egal, ob katholisch oder evangelisch – dauerhaft zu brechen. Doch die alten Machtstrukturen der Klöster und des Domkapitels überlebten die Reformation von 1524. Im Administrator überlebte die Doppelfunktion von Stadtherrn und der Kirchenoberhauptes. Der abgesetzte Administrator Christian Wilhelm von Brandenburg und der neu eingesetzte Leopold von Österreich, beide standen so einerseits für den alten Konflikt des Rates der Altstadt mit Domkapitel und Erzbistum, anderseits war dieser evangelische Kirchenfürst aber zugleich ein Vertreter der unteren Schichten, die von den Pfarrern in den Kirchensprengeln „beherrscht“ wurden. Der Herr der neuen Prediger war der Vertreter einer neuen Herrscherelite, jener Elite der Landesfürsten, die 1648 im Westfälischen Frieden den Grundsatz für die Entwicklung des neuen, jetzt „wahrhaft“ christlichen Deutschen Reiches festschrieben: „cuius regio, eius religio“, d.h.: der Herrscher bestimmt die Religion seiner Untertanen.
Natürlich war der Protestantismus, der dem Papst und dem Kaiser die Macht über den Glauben entzog, am ehesten die Religion der freien Bürgerstädte. Aber auch ohne ihn wäre im 16. Jahrhundert die große Zeit der bürgerlichen Handelsstädte und der Hanse zuendegegangen. Denn die Residenzstadt der absolutistischen Herrscher marschierte mit stehendem Heer und festem Beamtenapparat schon auf jener Straße, die in der Späten Neuzeit im „modernen Staatsapparat“ endete, in Volkssouveränität und Republik. Auch für diese „aufgeklärten“ Fürsten war der Protestantismus eine wichtige Option gegenüber Kaiser und Papst. Aufklärung und Absolutismus haben in ihrem Macht- und Wahrheitsanspruch eine nicht unproblematische „Verwandtschaft“.
Kampf um einen neuen Rat und eine neue Ordnung
Ab 1625 war die Stadt mit wenigen Unterbrechungen von Wallensteins Truppen eingekreist, ihr Status schwankte zwischen belagert und bedrängt. Durch die schweren Konflikte in der Bürgerschaft war die Position Magdeburgs im überregionalen Kräftespiel zusätzlich belastet .
Schon seit 1620 nahmen die Spannungen zu. Sie brachen 1622 offen aus im Aufstand gegen die Wipper und Kipper. Der Aufstand richtete sich gegen die bewusste Verringerung der Münzgewichte. Johann Alemann könnte, so hörte ich Dr. Ditmar Schneider, im Rat für die Münzpolitik zuständig gewesen sein. Die Unruhen wurden unterdrückt, aber sie schwelten weiter.
Das kaiserliche Edikt, das die katholische Gegenreformation gewaltsam forcierte, verschärfte im Jahr 1629 die Lage so sehr, dass jetzt – auch durch die Wallensteins Belagerung – wie 1330 die gesamte Ratsordnung bedroht war. Die Bürgerschaft wählte eigene Vertreter in ihren Wohnviertel und der Rat musste sich – wie berichtet – der Aufsicht dieser Bevollmächtigten, der sogenannten „Plenipotenzer“ unterwerfen.
1929 kam dann auch durch Vermittlung von Vertretern anderer Hansestädte eine Änderung der Ratsverfassung zustande, die im ersten Anlauf zu einer nahezu völligen Neubesetzung führte, die dann aber 1630 unter dem Druck der Hansevertreter wieder abgemildert wurde. So behielten zumindest einige alten Ratsherren – darunter Gericke und Kühlewein – ihren Platz, andere – vor allem Johann Alemann – mussten die Stadt verlassen. Die vielleicht wichtigste Änderung war, dass die Bürgermeister jetzt auf Lebenszeit gewählt wurden.
Dann geschah in kürzester Zeit sehr viel:
Gustav Adolf marschierte in Deutschland ein. Wallenstein fiel in Ungnade. Tilly wurde zum Oberbefehlsheber des Kaiserlichen Heeres. Die Stadt nahm eine schwedische Schutzmacht auf und unterstellte ihre Verteidigung dem Schwedenoffizier Dietrich von Falkenberg. Wortgewaltige Prediger wendeten sich immer heftiger gegen alle Zugeständnisse und beschimpften die „Verräter“ im Rat. Sie fürchteten ja – zu Recht – die gewaltsame Rekatholisierung.
Der Ex-Administrator Christian Wilhelm legten dem Rat ein Schreiben vor, in dem Gustav Adolf Magdeburg seinen Schutz zugesichert, und auf dem Rückmarsch von seinem Siegeszug durch Deutschlands Süden näherte sich der Schwedenkönig der Stadt. Tillys Zeit für eine ruhige Belagerung lief also ab. Am zweiten Mai 1631 brachte ein Trompeter dem Rat sein Ultimatum.
Das ist der Hintergrund der geschildeten dramatischen Ereignisse. Johann Alemann, der den Rat in seinem Schreiben vor dem nahe bevorstehenden Einmarsch warnte, kannte die Gefahr sehr genau. Dennoch blieben seine Frau und die Kinder in der Stadt im Haus zum Greif am Alten Markt. Er sorgte dann aber dafür, dass seine Familie aus dem Kampfgetümmel gerettet wurde. In eben dieses Haus am Alten Markt flüchtete auch die gesamte Alemannsche Ratsverwandtschaft. Dass dieser Sachverhalt immer wieder erwähnt wird, dafür sorgt der Sachverhalt, dass auch Otto Gericke auf diese Weise sein Leben rettete. Lediglich Kühleweins Ehefrau Margarete Alemann konnte dem Keller ihres Hauses nicht entfliehen und verbrannte.
Wolter berichtet (auf S. 177) von einem 7-Punkte Plan, den die Hauptvertreter der kaiserlichen Partei (Alemann, Olvenstedt, Dauth, Kühlewein, Sernow und Schmidt) ausgearbeitet hatten. Sie wollten ein Gegengewicht zu den Rekatholisierungsplänen anbieten. Der Plan wurde aber offenbar nicht beachtet und kam nicht zum Einsatz, da schon nach kurzer Zeit die Schweden Magdeburg die versprochene Hilfe brachten und die kaiserlichen Schutztruppen vom Ruinenfeld verjagte.
Über das weitere Leben von Johann Alemann ist wenig bekannt. Er wurde 1630 Steuereinnehmer und Amtmann in Wolmirstedt. 1633 war er Kommissarius – was immer sich dahinter verbergen mag – bei der kaiserlichen Armee in Hildesheim. Hier ließ er eine Schrift drucken, in der er sich gegen den Verratsvorwurf verteidigte. Er scheint als kaiserlicher Steuereinnehmer in Wolmirstedt und an anderen Orten – in Quedlinburg, Hildesheim, Braunschweig – gearbeitet zu haben. In der desolaten Lage der Bauern und Bürger der damaligen Zeit wird er nicht viel eingetrieben haben.
Als er 1636 im besten Mannesalter starb, war er für seine gewohnten Verhältnisse mittelos. Gegenüber seiner Frau, die mit den Kindern und der weiten Ehefrau von Jakob Alemann von den Schweden in Goslar festgehalten wurde, konnte er das Versprechen, das in deren Ehevertrag niedergelegt ist, nicht halten. Begraben wurde er fern seiner Vaterstadt irgendwo in Leipzig, so heißt es. Das väterliche Erbe lag in Scherben. Seine Witwe Elisabeth Djuis musste mit Hilfe der überlebenden Neffen – und nicht zuletzt unterstützt durch ihren Vormund Otto Gericke – in jahrzehntelanger Arbeit vieles wieder zusammenscharren und kitten.
Hochzeitsversprechen und Familienschicksale
Die Allemänner und die von Guericken
Das Titelkupfer von 1886 zeigt, dass auch aus der Sicht der Guerickeerben eine fast symbiotische Beziehung zwischen beiden Familien bestand. Diese Beziehung war aber ähnlich problematisch wie die Beziehung zwischen Magdeburg und dem „Verräter“ Johann Alemann. Ich will daher an dieser Stelle auch diese „Problembeziehung“ näher darstellen.
1631 war der Ratsmann Johann Alemann ein Vertriebener oder ein Flüchtling, je nachdem, wie man seine Lage betrachtet. Otto Gericke saß als junger Ratsherr im neuen Rat. Dr. Jakob Alemann, der erste Schwiegervater von Otto Gericke starb im Dezember 1630, sechs Monate vor der Katastrophe, die Magdeburg entvölkerte und in Schutt und Asche legte. An diesem 10. Mai 1631 war Johann Alemanns Haus am Alten Markt (das Haus zum goldenen Greif oder das grüne Haus) die Insel, auf die sich der Ratsmann Otto Gericke, die Bürgermeister Johann Westphal und Georg Schmidt und Johann Westphal, allesamt Alemannverwandte, retteten, aus dem sie dann aus der Stadt herausgebracht wurden zusammen mit Jakobs Alemanns Witwe und Johanns Ehefrau samt Kindern.
Die Witwen von Jakob und Johann Alemann gingen mit ihren Kindern nach Goslar, wo sie aber von schwedischen Truppen festgehalten wurden. Erst 1639 kehrten sie nach Magdeburg zurück. Katharina Bünemann war die 2. Frau von Jakob Alemann und Schwester der 2. Gattin des Vaters von Elisabeth Djuis, der Witwe von Johann Alemann. Sie und ihre Tante konnten nach 1639 ihr Leben durch Verkauf von Brandstätten in der Stadt halbwegs finanzieren. Eine wichtige Rolle spielte dabei Otto Gericke, denn er übernahm die Vormundschaft über Johanns Witwe und deren Kinder.
Die Familien Alemann und Gericke waren über drei Generationen auf das Engste verbunden. Otto Gericke ist der Sohn von Hans Gericke und Anna von Zweidorf, der zweiten Ehefrau seines Vaters. Hans Gericke war in erster Ehe mit einer Margarethe Alemann verheirate. Die Ehefrau seines Großvaters war eine Sophie Alemann. Otto Gericke selbst war in erster Ehe mit der Tochter von Jakob Alemann verehelicht, ebenfalls einer Margarethe. Sie starb sehr jung im September 1626. Ihr Grabstein ist heute in der Alemann-Guericke-Gruft in der Johanniskirche zu besichtigen. Auch im Rat und im Bürgermeisteramt findet man in dieser Zeit neben den Alemännern viele Gericken.
Ich glaube, dass diese beiden Familien zu dieser Zeit sich unter all den Ratsfamilien am nächsten standen. Johann Alemann und Otto Gericke waren 1929 beide Ratsmitglieder. Doch der Ratsmann Otto Gericke kam mit den Verhältnissen besser zurecht als sein Onkel Johann Alemann. Johann musste 1629 die Stadt verlassen, Otto, seit zwei Jahren ebenfalls Ratsmann, wurde in den neuen Rat übernommen und war dort verantwortlich für die Stadtbefestigung.
Gericke, ab 1666 konnte er sich von Guericke nennen, kam besser durch die Wirren der Zeit. Seine Arbeit im Rat führte ihn 1646 schließlich in die Reihen der Bürgermeister, die jetzt ja auf Lebenszeit gewählt wurden. Im privaten Bereich setzte er zunächst sein Haus in der Großen Münzstraße 6 wieder instand. Wie sein Bürgermeisterkollege Stephan Lentke, der am Breiten Weg 146 (Haus zum weißen Hündchen, später im 19. Jhr. Haus zum 10. Mai) kaufte, bebaute und verkaufte er in den folgenden Jahrzehnten zahlreiche Brandstätten. Er nutzt die seinem Grundstück in der kleinen Münzgasse anliegenden Brachen zunächst dazu, seine Gärten zu vergrößern. Sein Sohn und Enkel wohnten dann in der Großen Münzgasse 15. Heute befindet sich an diesem Ort eine Gedenktafel.
Mit großem Einsatz kümmerte er sich auch um die alten Lehns- und Pachtverträge. Er sorgte dafür, dass Pächter und Lehnsleute die Verpflichtungen neu bestätigten und so nach und nach auch wieder zur Zahlung gebeten werden konnten. Es hatte neben den Lehnsverträgen der eigenen Familie durch seine erste Frau auch Zugang zu den Lehn der wichtigsten Linien der Familie Alemann:
zur Linie des 1630 verstorbenen Schwiegervaters Jakob Alemann, der den alemannschen Lehnskasten verwaltete, und
zur Linie der Schwiegermutter Katharina Alemann, der Schwester von Johann, dessen Eigentum in eine ganz und gar unklare Rechtssituation hineingeraten war.
Der Lehnskasten der Alemanns verbrannte 1631 im Keller des Hauses von Jakob Alemann, der in der Weinfassstraße 5 wohnte, von Gerickes Haus aus gleich um die Ecke. Es wird schwierig gewesen sein, die alten Vertragsbeziehungen zu rekonstruieren. Ein Sohn des Familienseniors Jakob Alemann – er hieß wie sein Vater – klagte, dass es nahezu unmöglich sei, von den Schuldigen etwas einzutreiben. Das alemannsche Vermögen war ein Lehn der Gesamtfamilie. Die Familie zerstreute sich jedoch nach 1631 über ganze Reich. Sie verließ sich letztlich ganz und gar auf ihren mächtigsten Vertrauensmann in Magdeburg, auf Otto Gericke, dem sie 1644 und erneut 1664 Generalvollmacht in allen Vermögensfragen erteilte.
Dass Gericke all das nicht umsonst tat, versteht sich von selbst. Ob er in dieser oder jener Sache eigennützig arbeitete, darüber stritten sich die Alemänner bis ins Zwanzigste Jahrhundert hinein. Hans Dorus von Alemann, der Gründer der Lehnstiftung von 1879, hatte Ferdinand Albert Wolter, den Magdeburger Stadthistoriker, gewonnen, eine Ausarbeitung über das alemannsche Lehnswesen zu verfassen. Wolter tat dies offensichtlich gern. Doch Hans von Alemann entschloss sich mit seinem Lehnsekretär in Änderung und Erweiterung der Texte ausführlich auf Auseinandersetzungen mit Guericke und Guerickes Erben – Otto junior und dessen Sohn Lebrecht von Guericke – einzugehen. Wolter lehnte empört jede Verantwortung für den erweiterten Text ab, so dass sein Name in der veröffentlichten Schrift nur noch in einem kleinen Vermerk im Vorwort von Hans v. Alemann auftaucht.
Die Alemänner, die Guericke die Generalvollmacht erteilten, waren mit seiner Arbeit zufrieden. Um ihn zu vergüten, mussten sie allerdings Lehnstücke verpfänden, die später wegen Geldmangel und anderen Gründen nicht abgelöst werden konnten. Den Guerickes wurden als Ersatz ganze Lehnsstücke überschrieben – natürlich mit Rückkaufsrecht. Es ging also um viel Geld – und es ging um das Seniorat, das es ermöglichte, über das Gesamthandlehen zu verfügen. 1683 stellte der greise Otto von Guericke von Hamburg aus beim Kurfürsten den Antrag, mit seinem Sohn Otto eine Mitbelehnung am alemannschen Gesamthandlehn zu erhalten. Der Antrag wurde zunächst abgelehnt auf Druck von Kurfürsten dann aber am 25. Juni 1685 doch erteilt. Nach dem Tod von Dr. Jakob Alemann lag das Seniorat bei dessen Bruder Christian, der nach Schlesien geheiratet und dort ein Gut erworben hatte. Nach ihm übernahm ein jüngerer Christian, der das Gut Baumgarten bei Stendal besaß, die Verwaltung des Gesamthandlehns. Während dieser Zeit wurde vermutlich die wichtigste Arbeit, insbesondere die Kontrolle der nach dem Tode eines Lehnsberechtigten erforderlichen „Mutungen“, also die Neuvergaben der Lehn an die Erben) von einem Lehnsekretär unter den Kontrolle des Familienbevollmächtigen Otto von Guericke, bzw. dessen Sohn erledigt. Von 1692-1728 war Johann Daniel Alemann der Senior. Die Familie hatte sich inzwischen über ein Gebiet von London über Westfalen, Sachen bis nach Ungarn verstreut. Hans von Alemann schreibt in seiner Denkschrift:
„Seine Senioratsverwaltung ist von allen die übelste gewesen. Ohne hinreichende eigene Mittel auf seinem Rittersitze einen vornehmen Haushalt führend, sah er die alemannschen Lehnseinkünfte als wesentlich ihm allein gehörig an, und soweit dieselben nicht langten, wurde aus dem Lehnskasten oder durch Verkauf von Lehnstücken Geld beschafft. [Otto jun. Und Lebrecht von Guericke] …, waren gern bereit, ihm möglichst förderlich in seinem Privatinteresse zu sein, wodurch sie sich gleichzeitig einen mehr und mehr steigenden Einfluß auf die Lehnsverwaltung sicherten.“ (Denkschrift, S. 35)
Parallel dazu begann ein Senioratsstreit, er sich nach dem Tod von Johann Daniel noch verschärfte und zu keiner Entscheidung kam, sodass Lebrecht von Guericke als wohl eher parteiischer Vermittler eine noch größere Bedeutung für ein Lehnswesen bekam, in das ja auch die Guerickeerben dank des Entscheides von 25. Juni 1685 eingetragen waren. Johann Heinrich Alemann, Notar in Horneberg (Westfalen) und in seiner Jugend Sekretär des Residenten Otto (jun) von Guericke, konnte seinen Anspruch auf das Seniorat gegen die Ansprüche anderer Alemänner faktisch durchsetzen, da am 26.4.1728 per Dekret entschieden wurde, dass er
„solange sich keiner von dem Alemann’schen Geschlechte besser legitimieren könne, bei dem Seniorat und [Lebrecht von] Guericke bei der ihm aufgetragenen Vollmacht zu schützen sei“ (Denkschrift, S. 40)
Es ist anzunehmen, dass in Bezug auf unsere Genealogie in dieser Zeit viel Verwirrung entstanden oder bewusst gestiftet worden ist. Der ganze Schlamassel kam zu einem Ende, nachdem in der vierten Generation 1777 kein männlicher Nachkomme von Otto von Guericke senior mehr zu finden war und mit von Malzahns als Guerickeerben letztlich eine Einigung erzielt werden konnte.
Diese Streitigkeiten wirken neben dem „Verrätertum“ des „bösen“ Johann bis heute als heimliches Gift in den Beziehungen der Stadt zu den Alemännern und umgekehrt in den Beziehungen der Alemänner zu dieser Stadt.
Denn das helle Licht der Ottostadt sollte ja kein Schatten trüben, der den Glanz des jüngeren Ortsheiligen mindert.
Und jene Alemänner, die – wie Hans Dorus v. Alemann – im 19. Jahrhundert noch im Magdeburg zur Schule gingen, haben niemals vergessen, wenn ihnen die Kinder auf dem Schulhof „Alemann, der Verräter“ nachriefen.
Ist es da verwunderlich, wenn Martin von Alemann, der Sohn dieses Hans Dorus – trotz seiner Liebe zur Stadtgeschichte – in Bezug auf den Stadtheiligen und dessen Nachkommen berichtete:
„Mein Vater (Hans (Dorus)) hat mir noch gesagt:
‚Hebe die Akten gut auf. Guericke hat uns betrogen. Der Prozeß muß noch mal zu Ende geführt werden.‘
Diese Akten liegen in dem alten Eichenschrank, der in Seehausen immer auf dem Boden stand und in Hannover und Klein Hindenburg im Esszimmer sich befand. Die Prozeßakten sind teilweise noch bis Klein Hindenburg auf den Boden gelangt. Dort war der Prozeß zu Ende. —
Wenige von diesen Dokumenten sind dann bei der Flucht aus der Altmark in den Westen mit gekommen und sind heute noch im Besitz der Familie. Es soll aber noch Akten geben, die im Landesarchiv stehen. All dies gehört – samt dem Familienerbe, das in den Kauf des 1945 enteigneten Hof in Klein Hindenburg eingegangen ist – endgültig der Vergangenheit an, der man sich möglichst unvoreingenommen nähern sollte.
Es ist also an der Zeit, das Klima endlich wieder zu normalisieren und sowohl den Dämonisierungen als auch den Vergötzungen von beiden Seiten energisch entgegenzutreten.
Johanns Heiratsvertrag und das Eheversprechen
Eine Vorstellung von dem Leben, das Johann Alemann für sich und seine Familie plante, gibt der Heiratsvertrag, der in der Familiengeschichte von Eberhard von Alemann überliefert und im Original im Kopialbuch des Bürgermeisters Martin Alemann nachzulesen ist.
Der Vertragstext lautet:
„Im Namen der heiligen Dreifaltigkeit Gottes des Vaters, des Sohnes und des heiligen Geistes. Amen. …
Als der ehrenfeste achtbar und führnehme Herr Johann Alemann nunmehr seine mündigen, mannbar Jahr erreicht, seine Studien eine Zeitlang continuiert, folgendes nach Hintritt seines geliebten Vaters des ehrenfesten großachtbaren Johann Martin Alemanns wollverdienten Bürgermeisters, christlichen und seligen Gedächtnis, eigene Haushaltung angefangen, das Erbhaus und Gewandhaus übernommen und ist rath seiner angehörigen, gefreundter sich in den Stand der heiligen Ehe zu begeben entschlossen, daß er die ehrbare und ehrenvieltugendreiche Jungfrau Elisabeth Djuisin, Bürgermeister selig hinterlassene eheleibliche Tochter, in Ehren lieb gewonnen und umb dieselbe, bei ihren Verwandten Herrn Vormündern freundliche ehrliche anwerbung thun lassen. … Die zeitlichen Güter bereichend, hat man sich, um künftige mehrere Richtigkeit willen, nochfolgendermaßen verglichen.
Vor Erst. Daß die Herrn verordnete Vormünder untenbenannt, ihrer Mündlein der Tugendsahmen Braut zur Ehesteuer und Mitgift abzufolgen versprochene 2000 Thaler … nebst ihrer fürnehmen Jungfräuliche Schmuck und Kleinodien, Gold und Silber, Kleidungen, Kisten und Kastengeräth, auch was dazu gehörig, nöthig und gewöhnlich. Was aber der Braut andere Güter, so ihr von ihren Großvater, Bürgermeister Gregorius Päuerling und selige Eltern aufgeerbt und zugefallen, betreffen, hat ewert der Bräutigam der jährlichen Fruchtnießung sich zu erfreuen: Bleiben aber sonsten im Hauptgenusse der Braut frei und vorbehalten. Dargegen der Herr Bräutigam eine der Mitgift gleichmäßige Wiedererstattung als zween Tausend Thaler; und aus seinen bereitesten Hab und Gütern, so er jetzo hat bereits ererbet, erworben und vor sich gebracht und weiter und ins künftige möchte erwirken, ererben und vor sich bringen, Erbe nicht ausgeschlossen, nebst das die Braut, mit gewöhnlichen ansehnlichen Geschenken, einer Ketten, Sporn, Armbänder, Ringen und dergleichen ehren, soll versehen werden, einzubringen, und ihr erblich zuzuwenden, Krafft dieses zugesagt und versprochen.
Mit fernerer Erklärung und Verpflicht, daß die itzige Braut und alsdann Witbe betr. des Herrn Bräutigams unverhofften Todesfall, aus allen und jeglichen seinen bereitesten erblichen Hab und Gütern … nach ihrer Willkür und Beliebniß, ihre Mitgift vorgedacht und gleichmäßiger Wiedererstattung nebst anderen ihren eingebrachten Gütern, Geschmeide, Kleidungen, Haus und Küchengeräthe ungetrennt an sich nehmen und völlig behalten soll und möge.
So will er ihr aus seinen männlichen Gütern einen Abzug von zween Wispeln, halb Weizen und halb Roggen mit Consens seines geliebten Bruders und nächsten anverwandten Vettern (untenbenannt) und dann einen Wispel Weizen aus seinen Erbgütern hiermit constituiert. Wie denn auch die freie Wohnung in seinem Hause zum goldenen Greifen am Markt, jedoch sie solche in Tach und Fach und baulichen Wesen erhalten soll.
Dargegen. Und ob mit der Braut zum ersten sich ein unvermuthlicher Todesfall begeben würde, soll der Wittwer, die Mitgift der 2000 Thaler und was ihm sonsten jure meriti vermöge Sächsischen Rechts und Stadtgebrauch gebühret, ohne jegliche Kürzung erblich erlangen, überkommen und behalten.
Da nun der liebe Gott durch seinen Segen in stehender Ehe, leibes Erben wie man hofft, wird bescheeren, soll der Fälle und succession halber es versterben die Eltern oder Kinder zuerst nach sächsischem und dies orts zu Magdeburg, da alle Theile seßhaftig, hergebrachten Rechten und Gewohnheiten gehalten werden.
Endlich bewilligt, daß die Hochzeitsgeschenke beiden Theilen, … jeden halb zu kommen. Die Unkosten der Wirtschaft, von beiden seiten gleich übertragen und erstattet werden und beiden angehenden Eheleuten ein Theil das andere, durch letzten Willen und Testament besser als hierin begriffen zu bemerken und zu besagen, hierdurch ganz unbenommen, vielmehr ausdrücklichen vorbehalten sein und bleiben soll.
In Urkund sind diese Ehestiftung zwo Instrumente gleich lauts verfertigt und zum Zeugniß der Wahrheit von den ehrenfesten großachtbaren, hochgelahrten hoch und vollweisen ehrbaren und fürnehmen, Herrn Johann dem Bräutigam, sambt Martin senior alten Bürgermeister und Schuldheißen, dann Jacobo beider Rechte Dr. des Mgdb. Schöppenstuhls Assessor etc. etc. und Martin Johann, sämmtliche Alemannen resp. Gebrüder und Vettern auf der einen Seite, Fürder wegen der Braut Herr Stephanus Olvensstetten, der Rechte Doctorn und regierenden Bm., Joachim Schoffer, Hansen Vogetten, Matthai Schönen auch Johann Bünemann den Jüngeren respective befreundete berechtigte Vormünder und erbetene Zeugespersonen mit leibliche Handesunterschriften und ihren gewöhnlichen Petschaften versiegelt.
Geschehen und vollzogen zu Mgdb. die 23. Januar im Jahr nach der Geburt unseres einzigen Erlösers u. Seligmachers Jesu Christi 1620.
Martin Alemann. Johann Alemann. Jacob Alemann. Martin Johann Alemann.
Stephan Olvenstädt. Joachim Schoff. Hans Vogett. Matthai Schöne. Johann Bünemann.“
Die Personen, die unterschrieben waren:
– Martin war ein Bruder der verstorbenen Vaters Johann Martin,
– Johann, der Bräutigam selbst,
– Jacob Alemann, der Ehemann seiner 14 Jahre älteren Schwester,
– Martin Johann war ein Bruder von Johann,
– Stephan Olvenstädt, vermutlich als Vormund der Witwe des verstorbenen Vaters Wilhelm Djuis,
– Matthai Schöne,
– Johann Bünemann der jüngere, vermutlich der Sohn des Großvaters der Braut – gleichzeitig auch Vater der 2. Frau von Jakob Alemann war. Johann Bünemann taucht im Häuserbuch auch nach 1631 noch auf.
2.000 Thaler waren seinerzeit wohl schon eine gute Mitgift. Elisabeth Djius war also eine reiche Braut. Ihr Erbe nach dem Tod ihres Mannes hielt aber längst nicht mehr das, was dieser Vertrag zusicherte.
Johanns Erbe: Das Testament der Vaters
Aus dem ebenfalls im Kopialbuch überlieferten Testament des Vaters von Johann kann man ungefähr die Vermögensverhältnisse abschätzen, das Eberhard von Alemann (S.130f) so zitiert:
Zu Willen sei hiermit: Als durch Gottes Schickung und Willen Herr Johann Martin Alemann. weiland wohlverdienter Burgermeister dieser Stadt Magdeburg, Anno Chr. 1618, den 29. März, sanft und selig von dieser Welt abgeschieden, auch darauf in der Kirche zu St. Johannes christlich und ehrlich zur Erden bestattet worden, hat er nachfolgende sechs Eheleibliche Kinder und Erben hinterlassen:
I. Herrn Martin Alemann Raths-Pauermeister zu Magdeburg.
II. Herrn Johann Alemann, anfangs Ratsverwandter zu Magdeburg.
III. Catharina Alemanns (Herrn Doctor Jacobi Alemanns Ehefrau), die den 30. Juni 1607 selig von dieser Welt geschieden und zwarten zwo Töchter nachgelassen, davon aber nur noch die eine, namentlich Margarita Alemann itzo Herrn Otto Gerickes Ehefrau ihrer Mutter Stelle repräsentiert hat.
IV. Frau Anna Alemanns, Herrn Conrad Schraders selig weiland auf Deeßen und Benneckenbeck Erbsassen eheliche Hausfrau und nunmehro dessen nachgelassene Witbe.
V. Frau Margarita Alemanns, Herrn Bürgermeister Georg Kühleweins hertzgeliebte Hausehre.
VI. Frau Helene Alemann, Herrn Franz Pfeils alhier geliebte Hausfrau.
Diese jetzt vorbenannten Personen sind die Erben des Herrn Bürgermeisters Johann Martin Alemann und seiner Hausehre Frau Annen Moritzen, so schon 1611 seligen Todes verblichen.
Hierauf folgt die Erbteilung. Anfänglich und jedweden Erben sein Antheil an Mobilien und Hausgeräth als: Zinn, Messing, Kupfer, Küßen, Betten, Pfülen, Gläsern, Leinen und derlei Zeug. Außerdem die Liberés, die Rüstung, Kutschwagen, Pferde, Harnische und Büchsen usw.
Dann kommen die Landgüter und Wohnhauser in der Stadt: Martin hat das Haus zum goldenen Zelt erhalten usw. Johann das väterliche Wohnhaus zum goldenen Greifen am Markt. Doktor Jacob Alemann hat wegen seiner Hausfrau Catarina Alemann das Haus zu den 7 Bürgen für 1800 Thlr. Conrad Schrader hat wegen des Gutes Benneckenbeck 1200 Thlr. 10 Gr. den Erben herauszugeben. Georg Kühlewein hat nach Abrechnung den Erben 220 Thlr. zu zahlen. Franz Pfeil ist wegen des Gutes Rodensee schuldig geblieben 589 Thaler. Es besaß und testierte somit Johann Martin die Güter Benneckenbeck und Rodensee sowie 3 Häuser in Magdeburg, abgesehen vom Lehnbesitze.
Das breit gestreute Familienvermögen
Im Testament ging es um das persönliche Vermögen von Johann Alemann. Das private Vermögen der Mitglieder der Familie war offensichtlich recht unterschiedlich. Ein wichtiger Teil davon waren Güter, von denen nur die wichtigsten genannt werden sollen:
1. Gommern als Lehen der sächsischen Herzöge, dann urkundlich seit 1464 von den Brandt von Lindaus,
2. Callenberg als Lehn des Klosters zum Berge,
3. Königsborn in Teilen, Dr. Jakob Alemann und sein Vater werden aber als Erbsassen genannt,
4. Benneckenbeck, von den drei Gütern zeitweise wohl sogar zwei,
5. Rothensee, das Johann Martin einer Tochter als Mitgift in die Ehe mit Franz Pfeil gab,
6. Zuchau, das auch nach 1631 noch im Besitz von Jakob Alemanns Sohn Christian war.
7. weitere Güter zumindest in Teilen in Baumgarten, Neuhaldensleben, etc.
Mit Sicherheit muss man sich einen recht lebhaften Wechsel der Eigentumsverhältnisse vorstellen, sowohl durch Erbschaft, Heirat als auch durch Spekulation. Man sollte sich klar machen, dass Johann Martin Alemann seiner Tochter Anna mit Benneckenbeck ein ganzes Gut als Mitgift mit in die Ehe gab. Auf diese ARt können sich die Vermögensverhältnisse schnell ändern. Durch Erbschaft war z.B. in früherer Zeit das Vermögen der Familie Hogenbode in die Familie Alemann gekommen.
Der Reichtum der Familie als Ganzes hing auf Dauer aberwohl eher von dem bedeutsamsten Teil des Vermögen ab, dem „Gesamthandlehn“ . Dieses wurde – als Eigentum der Gesamtfamilie – vom Familiensenior verwaltet.
Hier gab es Einkünfte für alle Mitglieder der Familie durch
Solgüter (Salzgewinnung) in Groß Salze und Soden,
einige Dörfer und über 50 Höfe,
drei Häuser in Dombezirk, sowie Anteile am Fisch- und Floßzoll in Magdeburg,
diverse „Kleinigkeiten“ wie die „ganze Düsener Mark“ in Barby, 15 Pfund Magdeburger Pfennige aus der Münze von Barby, 10 Mark vom Gericht in Groß Salze, Landstücke rund um Magdeburg von über 1.000 ha. (s. Anm. 14 und die Aufstellung der Lehnstücke). zahlreiche kleine Anteile an Zinsen, Pachten etc., die in den Lehnbriefen nicht dokumentiert sind, also Abtretungen und Verpfändungen aus Handels- und Geldgeschäften.
Um die Rendite des Vermögens zu bestimmten Zeitpunkten abzuschätzen, müsste man die Lehnregister und Kontorbücher im Detail befragen. Das ist nicht mehr möglich. Die in der Liste der Lehn zusammengestellten Besitztümer scheinen aber dauerhaft im Besitz der Familie gewesen zu sein. Sie wurden festgehalten, selbst wenn sie mit Zinsen und Abgaben belastet waren. Die Stadtbürger nutzten sie nicht zuletzt auch als Absicherung ihrer Handelsaktivitäten. Bis 1631 betrieben Mitglieder der Familie Geldleihe und Handel im großen Stil. So wurde auch Johann Alemann als Tuchhändler bezeichnet.
Jahrelange Belagerungen, Räubereien und schließlich die Zerstörung Magdeburgs ließen aber auch diese bisher so sichere Einkommensquelle nachhaltig versiegen. Und der Versuch, „durch ehrliche Arbeit“ Geld zu verdienen – wie Johann Alemann sich in seiner Verteidigungsschrift ausdrückt – muss wohl eher eine Verzweiflungstat gewesen sein.
Johanns Nachkommen nach 1631
Johann Alemann und seine Frau in Goslar hatten nach 1631 kaum Möglichkeiten, sich um die Wiederbelebung der alten Lehnverträge zu kümmern. Die Familie wurde – wie gesagt – in Goslar „im Gewahrsam“ gehalten. Johann bat den (schwedischen) Statthalter wiederholt und immer vergeblich, seine Familie zu ihm zu entlassen (EvA, S. 174). Er starb fern von Magdeburg und fern von seiner Familie. Seine Frau ging mit den Kindern aber zurück nach Magdeburg. Dort findet man im Häuserbuch öfter ihren Namen als Verkäuferin, was zeigt, dass sie nicht genug flüssig hatte, um die Brandstätten über die Notzeit zu halten. Bebauen konnte sie sie schon gar nicht. Sie starb am 13.2.1685 (oder 1691). Über ihre Kinder hatte sie zahlreiche Enkel und Urenkel.
Johanns Sohn Martin wurde von seinem Vormund zum Nachfolger auserkoren, als Otto von Guericke aus Altersgründen sein Amt ruhen ließ und sich bei seinem Sohn in Hamburg aufs hochverdiente Altenteil setzte. Das war allerdings eine delikate Angelegenheit. Denn der Bürgermeisterposten war ja seit 1630 ein lebenslanges Amt. So entstand die eigenartige Situation, dass Guericke, der 30 Jahre amtierte, in manchen Dokumenten 40 Jahre Bürgermeister Magdeburgs war. Guerickes Kollege Stephan Lentke amtierte bis zu seinem Lebensende. Er war obendrein der Vater von Guerickes zweiter Frau und somit dessen Schiegervater. Inzwischen ebenfalls geadelt, besaß Lentke nicht nur zahlreiche, meist neu bebaute Grundstücke in Magdeburg. Er war auch Gutsherr auf Benneckenbeck, das er Johanns Schwester Anna abgekauft hatte. Die „Amtsflucht“ hat Stephan Lentke seinem Schwiegersohn wohl nie verziehen. Er enterbte ihn und seine Tochter mit ausgesprochen unfreundliche Bemerkungen.
Doch zurück zu den Nachkommen von Johann Alemann. Manchem unter ihnen erging es besser: Ein Urenkel schaffte es bis zum General unter Friedrich dem Großen. Und am Ende der Reihe männlicher Nachfahren findet man einen Ur-Urenkel, der viele Jahre Bürgermeister der Stadt Hannover war. Es darf hier nicht verschwiegen werden, dass auch diese beiden Nachkommen heute umstritten sind. Es geht um die westfälische Linie der Familie. Dieser Streit ist durch unsere Internetaktivitäten ausgebrochen. Nachdem wir auf dieser Seite die Liste der Straßennamen und der Hauszeichen veröffentlich hatten (Klaus Kramer hatte uns die Straßenliste zur Verfügung gestellt und uns bei den Magdeburgseiten sehr unterstützt) entstand duch eine uns unbekannte Initiative ein wiki zu allen Straßennamen Magdeburgs mit zusätzlichen Beiträgen zu den Personen, nach denen die Straßen benannt sind. Seitdem gibt es einen Eintrag zur Familie Alemann, da in der Magdeburger Neustadt Ende 1800 zwei kleine Sträßchen den „Verrätern“ Kühlewein und Alemann gewidmet worden waren. Dort wurden auch die genannten „Allemänner“ aufgeführt, was zu einem geharnischten Protest führte:
Nicht zur Magdeburger Familie von Alemann gehörten dagegen Johann Ernst von Alemann, Wilhelm August Alemann sowie deren Verwandte, obwohl sie in verschiedenen Veröffentlichungen zur Familie gezählt werden. Denn Wilhelm August Alemann ließ sich 1783 seinen Adelstand bestätigen, indem er in seinem Stammbaum eine in Wahrheit nicht existierende Verbindung zur Magdeburger Alemann-Familie darlegte. Dadurch wurde auch Wilhelm Augusts Verwandtschaft zu den Magdeburgern gezählt, inklusive Wilhelm Augusts Onkel Johann Ernst von Alemann, der durch König Friedrich Wilhelm I. „wegen des an ihm verspürten tapfern Muthes“ in den erblichen Adelsstand gehoben worden war. Richtig ist vielmehr, dass Johann Ernst, Wilhelm August und ihre Verwandten aus einer Ravensberger Beamtenfamilie stammten.
Ich habe mir die genannte Quelle
(Hans von Müller: Johann Ernst Tiemann in Ravensberg und Minden – nebst Mitteilungen über seinen ravensbergischen Verwandtenkreis und seine Nachkommen. In: LIII. (53.) Jahresbericht des Historischen Vereins für die Grafschaft Ravensberg zu Bielefeld. Bielefeld 1939, S. 16–23))
besorgt und muss gestehen, dass sie mich nicht überzeugt.
Es gibt mehrere solcher „Betrugsgeschichten“ in unserer Genealogie und ich gestehe, dass mich wenig reizt, sie im Detail zu erörtern. Wir werden die uns überkommenen Dokumente in einem Depositium im Stadtarchiv der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen und wer sich berufen fühlt, möge diesen „Betrügereien“ nachgehen. In den Unterlagen wird er auch das Testament des Generals Johann Ernst von Alemann finden, das einen komplizierten Weg von Deutschland über Kapstadt wieder zurück nach Deutschland hinter sich hat. Möge also diese Frage klären, wer mag.
Mich fasziniert aber die „Tatsache“, dass es ein Nachkomme des „Verräters“ Johann Alemann 150 Jahre später zum Bürgermeister brachte in einer großen deutschen Stadt, die ihm unmittelbar am Hauptbahnhof eine wesentlich größere Straße widmete als die Magdeburger.
Verkappten Ratsherren – Zeitungsdebatte von 1902
Johann Alemann, der sog. „Verräter“ war bei denen, die sich in der Familie mit Familiengeschichte befassten, immer eines der wichtigen Themen. … und die Zerstörung Magdeburgs 1631 war natürlich noch vielmehr ein ganz entscheidender Punkt für all die, die sich in der Familie mit der Geschichte dieser Stadt befasste . So kam es immer wieder zu Debatten darüber, wie es gelingen konnte, „eine so große, starke Stadt, wohlbefestigt“ zu erstürmen und zerstören.
So sandte Otto von Alemann seinem Bruder Martin, dem Sohn des Gründers der Lehnsstiftung von 1879, am 22.Februar 1909 eine Ausarbeitung ihrer gemeinsamen Tante Anna von Alemann „für meinen lieben Neffen Otto Alemann“. In ihr hatte sie
„folgendes aus der alten Chronik abgeschrieben, um die Verhältnisse darzutun, in denen Johann von Alemann gelebt, seinen hochverdienten Vorfahren und Eltern geschildert, den bedeutenden Reichtum, dern er von ihnen geerbt, dann seine Verheiratung mit der Tochter des reichen Bürgermeisters Düssin, und seine Kinder aufgeführt.“ Auch dieses Dokument ist im Besitz der Familie.
Hans-Heine von Alemann, ein Sohn von Martin von Alemann, der all diese Unterlagen von seinem Vater übernahm, hat wiederum vieles für seine Geschwister abgeschrieben und dokumentiert. Darunter befindet sich auch die „Trümpelmanndebatte“, die ich hier abschließend veröffentlichen will.
Dieser Teil ist daher auch Hans-Heine von Alemann gewidmet.
Streit um ein Historiendrama zum 300. Guericke-Geburtstag
In Magdeburg wurde zum 300. Geburtstag von Otto v. Guericke ein Festspiel aufgeführt. Sein Autor war August Christian TRÜMPELMANN (* 9.9. 1837 in Ilsenburg, + 28.3. 1915 in Magdeburg), 1892 1. Pfarrer von St. Johannis in Magdeburg und bis zu seinem Ruhestand 1912 Superintendent von Magdeburg.
Er hatte schon einige historische Schauspiele verfasst, zu Luther (Luther und seine Zeit, Gotha 1869) und zu Gustav Adolf (Kloster und Schule, Festspiel, Magdeburg 1893). Das 1902 veröffentlichte Drama zum Guericke-Geburtstag befasste sich mit dem Jahr 1631, hatte 5 Akte und hieß „Die Zerstörung Magdeburgs“. Dort erschienen im 4. Akt zwei als Ratsmänner verkleidete unbekannte Personen auf der Bühne, die – als Verräter erkennbar – gemeinsam mit einem Mönch bei den schwedischen Wachen Eintritt in die Stadt verlangten.
Hans von Alemann (vermutlich der Sohn des 1900 verstorbeen Hans (Dorus) von Alemann) wünschte sich eine Streichung des 4. Aktes, weil im Kontext die Vermutung nahe läge, dass einer der „verkappten Ratsherren“ Johann Alemann sei. Hierüber entstand eine Zeitungsdebatte, die Hans-Heine von Alemann um 1960 für seine Geschwister abtippte.
Leserbrief von Hans von Alemann:
„Die in vielfacher Beziehung interessante Gestalt des Johann v. Alemann ist Gegenstand gründlicher Forschung gewesen. Er war noch im Jahre 1630 Bürgermeister und ist wohl immer Hauptvertreter der Politik des in genannten Jahre gestürzten alten Rats geblieben, wie er auch bei Trümpelmann die führende Stellung der in Wahrheit viel größeren kaiserlichen Partei in Magdeburg hat. Daß er in seiner Vaterstadt angesehen war, geht daraus hervor, daß er auch dem neuen Rate als Ratsherr augenscheinlich angehört hat. Er war zugleich kaiserlicher Rat und war von der Stadt wegen der Verhandlungen über die Reichsfreiheit nach Wien gesandt.
Der Gunst des Kaisers scheint er sich in in besonderem Maße erfreut zu haben, da er von diesem mit 2 Gütern (Sohlen und Löbichin) beliehen wurde im Jahre 1628. Auch hat er zu Tilly und anderen kaiserlichen Officieren in persönlichen Beziehungen gestanden, womit in Zusammenhange stehen mag, daß Otto Guericke sowie Bürgermeister Kühlewein, Schmidt, Westphal und andere Würdenträger in seinem Hause während der Zerstörung Magdeburgs Rettung fanden.
Johann v. Alemann sah, wie mehr oder weniger alle Mitglieder des alten Rats, in Gustav Adolph nicht lediglich den idealen selbstlosen Retter des deutschen Protestantismus, sondern ebenso sehr den fremden Eroberer, der sich die unsäglich traurigen Zustände konfessioneller und politischer Zerrissenheit für seine Zwecke nutzbar machen wollte, sei es, daß er die für Schwedens Macht so wichtigen deutschen Ostseeküsten gewinnen, sei es, daß er selbst Kaiser werden wollte.
Die neuere Geschichtsforschung vertritt immer mehr diese Auffassung.
An der evangelischen Glaubensfreiheit und Glaubensfreudigkeit hielten die alten Patrizier aber nicht minder fest, das zeigt die vorangegangene Politik des alten Rates deutlich. Auf diese näher einzugehen, verbietet der Raum. Aber um des Schweden willen wollte der alte Kern der Bürgerschaft, trotz der drohenden Gefahr der Rekatholisierung, dem Kaiser und Reich die Treue nicht brechen.
Ferdinand d. II. war allerdings ein schwaches Werkzeug der Jesuiten – um den Konflikt widerstreitender Pflichten, gegen das Lutherthum einerseits und gegen den angestammten Kaiser anderseits, zu überwinden, bedurfte die Stadt in der Diplomatie erfahrener bewährter Männer.
Nur dies sei hier zu betonen noch gestattet: Irgendwelcher thatsächlicher, glaubwürdiger Anhalt für einen Verrat durch Mitglieder des alten Rats, insbesondere durch Johann v. Alemann, findet sich anerkanntermaßen nirgends in den Quellen der Archive. Der Schreiber dieser Zeilen weiß es aus dem Munde des verstorbenen Archivars Dr. Dittmar, welcher sich zur Aufgabe gemacht hatte, diese alte Verdächtigung endlich aus der Welt zu schaffen.
Auch Wolter in seiner „Geschichte der Stadt Magdeburg“, II. Auflage Seite 197 u. vorhergehende, führt die Anklage lediglich auf das feindselige Verhältnis zwischen den beiden städtischen Parteien zurück.“
Anmerkung des „Editors“:
Mit der Behauptung, dass Johann Alemann 1630 Bürgermeister war, bezieht sich Hans von Alemann auf eine Interpretation des Ausdrucks Pauermeister mit „nicht regierender Bürgermeister“. Wäre das so, dann müsste Johann in der Otto von Guerickes Übersicht über die Bürgermeister (von M. Dittmar editiert) aufgeführt sein, was nicht der Fall ist. Johann war auch 1630 schon aus der Stadt vertrieben! Pauermeister wurde auch sein Bruder Martin Johann genannt. Es handelt sich nach Neubauer um den Leiter der Bürgerversammlung (Burding).
Einen besonderen Affront richtet Hans von Alemann gegen das Jesuitentum. Das Christentum war wohl eines der Lieblingsthemen seins Vaters, denn in den Unterlagen der Familie ist eine Broschüre von 1876 enthalten, die dieser verfasst hat und die eben dieses Thema behandelt: „Philosophie des Christentums – ein Beitrag für die Allgemeine Union (Motto: Wahrheitslehre ist Christentum)“. 1876 veröffentlichte er diese Broschur zunächst anonym („von einem Laien“), mehr als ein Jahrzehnt später dann aber unter seinem vollen Namen.
Jedenfalls löste dieser Artikel eine Debatte aus.
F.A. Wolter zur Debatte um die „verkappten Ratsherrn“
„Meine Meinung über Johann Alemann ist die, daß er den gegen ihn erhobenen Verdacht, die Stadt verrathen zu haben, durch sein offen zur Schau getragenes freundschaftliches, die schwedische Partei verhöhnendes Verhalten gegen die Heerführer und Officiere der feindlichen Armeen selbst verschuldet und deshalb auch verdient hat, daß aber, da direkte Tatsachen über einen Verrat nicht vorliegen – denn beispielsweise die großsprecherischen Äußerungen Pappenheims bei der Gefangennahme des Administrators Christian Wilhelm sind ohne allen Belang – geschweige denn gegen Johann Alemann bewiesen sind, dieser des Verrats an seiner Vaterstadt nicht schuldig und der Verdacht unbegründet ist.
Die Zerstörung der Stadt muß als ein durch die unglückseligen inneren Zustände herbeigeführtes Verhängniß angesehen werden, dessen verbrecherische Ungeheuerlichkeit dem Jesuitismus zur Last fällt. Das protestantische Magdeburg sollte von der Erde vertilgt werden; die Vorsehung hat es anders gewollt, aus den Ruinen ist im Laufe von 250 Jahren eine noch den alten Namen tragende deutsche evangelische Großstadt geworden, welche für immer eine Hochburg evangelischer Glaubensfreiheit bleiben wird.“
Antwort des Autors A. C. Trümpelmann:
„Niemals habe ich den Ratsherrn Alemann für einen Verräter gehalten und auch also nie die Absicht haben können, ihm in meinem Drama diesen Makel anzuhängen. Im Gegentheil, ich habe diesen Verdacht, wo er aufsteigt, durch die Haltung, welche ich Alemann gebe, abgewiesen. Als der demagogisch gerichtete Apotheker Herkel auf das Anerbieten Alemanns, zwischen der Stadt und Tilly zu vermitteln (Seite 105) ein „hört hört“ erschallen läßt, um mit ihm Alemann zu verdächtigen, verstärkte Alemann „hochaufgerichtet und mit verächtlicher Handbewegung“ seine Worte und spricht es offen aus, daß er die Gedanken des kaiserlichen Feldherrn kennt. Nun – solch ein Mann, der seine Karten offen auf den Tisch legt, ist kein Verräter. Soll Alemann nach meinem Sinn dargestellt werden, so muß er als vornehmer, zielbewußter Mann, als Mann der unbeugsamen Kaisertreue dargestellt werden, der nur darin irrte, daß er besseres vom Kaiser erwartete, als dieser als Handhabe der Jesuiten zu leisten vermochte. Mit dem bekannten Worte: “ es mag wohl in einem und demselben Subjecto das Bekenntnis zur Augustana mit der Treue gegen den Kaiser zusammen wohnen“ erhebt sich Alemann über seine Zeit und wird ein Moderner. Nur daß dies Wort grade von dem am wenigsten verstanden wurde, für den es gesprochen war, vom Kaiser.“
Das alemannsche Gesamthandlehen um 1600
In der von Eberhard von Alemann Anfang 1900 verfaßten Familiengeschichte findet sich auch eine Aufstellung des Lehnsvermögens in der Zeit nach der Reformation. Sie wird hier vorgestellt, um die den Größenordnungen vorstellbar zu machen. Zur Interpretation der Feldmaße „Land“, „Hufe“, „Morgen“ wurde auf ältere Lexika zurückgegriffen:
Brockhaus Kleines Konversationslexikon von 1906:
Danach ist 1 „Magdeburger Morgen“=25,53 Ar. Das Maß „Land“wird dort mit „Acker“ gleich gesetzt. Bei „Acker“ finden sich keine Zahlenangaben. Für „Hufe“ wird dort 30, 40 oder 50 – i.d.R. aber 30 Morgen angegeben.
Meyer Konversationslexikon von 1877
nennt regional verschiedene Maße auch für dne Morgen, bestätigt aber den Wert 25.53 Ar für Sachsen und als Durschnitt für den Wert einer Hufe die Zahl 30 Morgen, außerdem wird 1 Acker mit 2 Morgen angegeben. Zum Feldmaß Land findet sich kein Wert.
Die Berechungen erfolgt daher wie folgt:
1 Hufe = 30 Morgen; 1 Landes = 2 Morgen
10.000 qm = 1 Hektar
1 Morgen = 25,35 Ar = 2.553 qm -> 4 Morgen ca. 1 Hektar
1 Ar = 100 qm
100 Ar = 1 Hektar
Lehn der Magdeburger Erzbischöfe
Ort | Landes | Morgen | Hufe | Höfe | Häuser | Bemerkung |
Atzendorf | 1,50 | |||||
Barleben | 2,25 | 4 | ||||
Biere | 9,00 | 0,50 | 3 | |||
Borne | 8,00 | |||||
Brumby | 3,00 | Seit 1376 | ||||
Biederitz | 3,00 | |||||
Dahlenwarsleben | 3,00 | 2 | ||||
Hohendodeleben | 1,75 | |||||
Niederdodeleben | 4,00 | |||||
Dülmecke und Koymen | 4,00 | 5,50 | ||||
Druschberge | 2,50 | |||||
Domersleben | 3,00 | |||||
Donstedt | 0,50 | |||||
Ebeling | 8,00 | |||||
Eckersleben | 1,75 | |||||
Eggersdorf | 18,50 | 4 | ||||
Eichenbarleben | 2,50 | 3 | ||||
Fermersleben | 6,00 | |||||
Förderstedt | 6,00 | |||||
Frohse | 3,50 | Seit 1446 | ||||
Irxleben | 1,50 | |||||
Haldensleben | 5,00 | |||||
Korlingen | 0,40 | |||||
Königsborn | 4,00 | |||||
Krieben | 0,50 | |||||
Kühlsau | 6,00 | 6 | ||||
Konneritz | Dorfstätte | 1,50 | ||||
Lobbendorf | 0,35 | |||||
Klein-Mühlingen | 2,00 | |||||
Menz | 2,00 | |||||
Nicolde | 1,00 | |||||
Ochtmersleben | 4,00 | |||||
Klein Ottersleben | 2,50 | |||||
Pösen | 4,00 | |||||
Klein Rodensleben | 3,90 | |||||
Rosenburg | 1 Gras Wische | Seit 1446 | ||||
Remkersleben | 3,00 | |||||
Reesen | 3 | |||||
Rothmersleben | 5,50 | |||||
Seehausem | 2,00 | |||||
Schönebeck | 1 Gras Wische | |||||
Stemmern | 6,00 | |||||
Stromitz | 0,50 | |||||
Schlanewitz bei Calbe | 2,00 | |||||
Schleibnitz | 1,50 | |||||
Schwaneberg | 3,50 | |||||
Schrotdorf | 1,50 | seit 1372 | ||||
Waterdalen | 1,00 | |||||
Wartenberg | 1,00 | |||||
Groß Weddingen | 0,25 | 3,00 | ||||
Welsleben | 0,25 | 20,00 | 19 | schon 1413 | ||
in Summe | 4 | 51 | 132,40 | 44 | ||
in Morgen | 8 | 51 | 3.972 | Summe | 4.031 | |
in qm | 20.424 | 130.203 | 10.140.516 | Summe | 10.291.143 | |
in Hektar | 2,04 | 13,02 | 1.014,05 | Summe | 1.029,11 |
Lehn des Domstifts
Ort | Landes | Morgen | Hufe | Höfe | Häuser | Bemerkung |
Magdeburg Neustadt | 4 Wöhrde | 2,00 | 3 | davon ein Haus am Domplatz | ||
Groß Dodeleben | 1,00 | 2 | ||||
Gersdorf | 3,00 | 2 | ||||
Dalenwarsleben | 3,50 | 2 | ||||
Gerwisch | 12,00 | |||||
Harstorf | 1 | |||||
Hermsdorf | 2,00 | |||||
Groß-Ottersleben | 3,00 | 1 | ||||
Groß Weddingen | 1,50 | |||||
in Summe | 12,00 | 16,00 | 8,00 | |||
in Morgen | 0,00 | 12,00 | 480,00 | Summe | 492,00 | |
in qm | 0,00 | 30.636,00 | 1.225.440,00 | Summe | 1.256.076,00 | |
in Hektar | 0,00 | 3,06 | 122,54 | Summe | 125,61 |
Weitere nicht in Feldmaßen berechenbare Lehn
Magdeburg | Fischzoll | seit 1376 | |||||
Floßzoll | |||||||
usw. | |||||||
Groß-Salze | verschiedene Soolgüter | Seit 1376 | |||||
10 Mark jährlich von Gericht | |||||||
Sohlen | Soolgüter | ||||||
Barby | die ganze Düsener Mark | ||||||
15 Pfund Magdeburger Pfennige aus der Münze | |||||||
Grafen von Barby | Welsleben | Fleischzehnten | seit 1376 | ||||
Stift Halberstadt | Drewitz | Getreidezehnten | |||||
Ackersdorf | Getreidezehnten | ||||||
vor Calbe | Fleischzehnten |
Zusammenfassung zum Gesamthandlehn
Landes | Morgen | Hufe | Höfe | Häuser | insgesamt | ||
În Summe | Häuser+Höfe | 52 | 3 | ||||
in Morgen | 8 | 63 | 4.452 | 4.523 | |||
in qm | 20.424 | 160.839 | 11.365.956 | 11.547.219 | |||
in Hektar | 2,04 | 16,08 | 1.136,60 | 1.154,72 |
Literaturliste
Zitierte Literatur:
– Friedrich Hülße, Sagen der Stadt Magdeburg, o.J. (Ende des 19. Jhr)
– Ricarda Huch, Der Dreißigjährige Krieg, insel taschenbuch 22,
– Manfred Köppe, … das es mit Worten nicht genugsam kann beschrieben und mit Tränen beweinet werden (Otto von Guericke) – Magdeburg und der Dreißigjährige Krieg im Spiegel der Literatur; in: Monumenta Guerickiana, Heft 8/2001.
– Axel Kühling, Magdeburger Sagen, 2. Teil, Magdeburg 2001
– Matthias Puhle (Hrsg.), „… gantz verheeret!“ – Magdeburg im Dreißigjährigen Krieg, Magdeburg 2001
Darin:
– Martin Knauer, „… das Mägdlein ist nicht todt, sondern es schläfft …“ Die Eroberung Magdeburgs als heilsgeschichtliches Ereignis
– Lutz Miehe, „Das wäre ein Bissen für den Sohn Ihrer Majestät“ – Das Ringen um die Vorherrschaft im Erzbistum Magdeburg während des Dreißigjährigen Krieges
– Karlheinz Kärgling, „… eine wilde vugezogene Burgerschafft vnt Jugent“ – Von den Einflüssen historischer Vorgänge und Ereignisse auf die Seele der Stadt
– Ernst Neubauer, Johann Alemann, der „Verräther“ in den Jahren 1625-1631, in: Blätter für Handel, Gewerbe und Sociales Leben 1889, S. 331f, 339ff
– ders., Häuserbuch der Stadt Magdeburg 1631-1720, Magdeburg 1931
– ders., Magdeburgs Zerstörung 1631 – Sammlung zeitgenössischer Berichte, Magdeburg 1931
– H. Kühne, Tilemann Heshusen und Magdeburg; in: Magdeburg und die Reformation Bd. 2
– Dietmar Schneider, Otto von Guericke – ein Leben für die Alte Stadt Magdeburg, Stuttgart/Leipzig 1997
– Angelika Thierauf, Aus meiner Familienchronik; Monumenta Guerickiana, Heft 4/1997
Stadtgeschichtsschreibung:
– Hertel/Hülße, Friedrich Wilhelm Hoffmanns Geschichte der Stadt Magdeburg, neu bearbeitet, Magdeburg 1885, (Hoffmann) S. 137-181;
– F.A. Wolter, Geschichte der Stadt Magdeburg, Magdeburg 1901, S. 51-60;
Helmut Asmus, 1200 Jahre Magdeburg, Magdeburg 2000, S. 343-369;
Genealogie:
– Familienverband Ziering-Moritz-Alemann, Heft Nr. 3, Berlin, Januar 1938 (im Internet unter www.z-m-a.de)
– Eberhard von Alemann, Geschichte des Geschlechts von Alemann, Magdeburg 1909, S. 27-37 (im Internet hier);
– Denkschrift über die Genealogie, das alte Lehnswesen und die Lage der Familie von Alemann – nach den von Alemannschen Lehnssachen und andren Urkunden, verfasst von Hans von Alemannn, köngl. preuß. Rittmeister, (Manuskript). Familienarchiv. gedruckt: als: Denkschrift über die Familie Alemann, Magdeburg 1890 (im Internet hier)